Bedarfe für Unterkunft und Heizung so richtig?

  • Hallo Leute!


    Ich hätte ine Frage dar mir das etwas Suspekt vorkommt.
    Ich habe eine Ausbildung gemacht und wurde gekündigt dar die firma kurz vorm Insolvenz stand. darum musste ich Arbeitslosengeld 1 Beantragen und bekomme jetzt 60% von meinem Alten lohn...soweit soguT


    Meine Eltern sind nach Italien zurückgezogen und ich musste auch noch zum Jobcenter wegen ''Bedarfe für Unterkunft und Heizung''.
    Es lief alles gut und ich wohne schon in meiner Wohnung und habe eine Zusicherung bekommen für meine Miete (250 EUR. Warm).
    Jetzt sagten sie das ich von den 250 EUR Miete nur 94 EUR bekomme weil ich Arbeitslosengeld 1 bekomme ( ca 460 EUR ) Trotz Schriftliche Zusicherung! Zusammen sind das 554 EUR und damit muss ich komplett alles zahlen am 1. des Monats. Übrig bleibt mir ca 45 Eur für mich für den Kompletten Monat! Körperpflegeprodukte oder Waschprodukte sind NICHT abgezogen! Essen,Miete,Handy,Gas,Strom,Telefon SIND abgezogen worden.


    Ist das richtig so? es ist doch eigentlich unmöglich von 45 EUR zu leben und beim Jobcenter sagen sie das es so richtig ist. Bin 24 Jahre alt


    Danke schonmal im Vorraus :-)

  • Dein Bedarf wäre 391 € Regelleistung + 250 € Unterkunft = 641 €.
    Davon sind abzuziehen 460 € Alg I minus 30 € Versucherungspauschale, bleibt ein Alg II-Anspruch von 211 €. Warte mal den Bescheid ab. Dort kannst du die Berechnung nachvollziehen.

  • Sind die Regelleistungen unterschiedlich in den Bundesländern? weil soweit ich weis sind es hier 330 EUR glaub ich (Baden Württemberg). sagte der Berater eben.


    Meiner Berechnung zufolge bekomm ich weniger falls es wirklich 330 euro sind.


    330EUR + 250EUR Miete = 580EUR


    580EUR - 468EUR ALG1 = 112 und dann werden noch pauschale abgezogen. so wurds mir erklärt. aber das ist viel zu wenig zum leben. und was hat es mit dieser ''Zusicherung zu den Aufwendungen für die neue Wohnung nach § 22IV SGB II'' auf sich? ist das eine Zusicherung das ich diese 250 EUR bekomme ? Und steht mir noch etwas zu zufällig?


    Danke !

  • Die Regelleistungen sind deutschlandweit geregelt. Auch Baden-Würthemberg kann keine eigenen Regelsätze festlegen!!
    Dir stehen 391€ Regelsatz plus 250€ Miete zu. Es gibt rechtlich keine andere Möglichkeit. Selbstverständlich wird das ALGI minus Freibetrag angerechnet.


    Gruß
    Ernie

  • Bedenke bitte, das Zahlungen für März bei dir so aussehen:
    ALG 2 = Vorauszahlung Ende Februar als Aufstockung
    ALG 1 = Ende März
    Lohnersatzleistungen werden wie Lohn am Ende des Monats ausgezahlt.
    Du bekommst also am Monatsanfang eingerechnet und abgezogen, was am Ende des Monats noch kommt.
    Normalerweise dürfte es doch kein Problem sein, vom letzten Lohn am nächsten 1. die Miete zu bezahlen. Mit ALG 1 geht es dann so weiter. Wenn dann ALG 2 kommt ( im Voraus ), dann geb es doch nicht sofort aus, sondern laß es bis Monatsende stehen. So kommen keine Probleme mit Miete, Strom... und du hast später auch keine Probleme, wenn du wieder Arbeit findest mit Lohnzahlung am Monatsende !