Was würde uns bei einer Trennung zustehen?

  • Erst einmal bitte ich zu entschuldigen, falls mein Thread an der falschen Stelle gelandet ist.


    Ich komme jetzt erst mal zu den Hintergrundinformationen:
    Ich bin 19 Jahre alt und in einer bezahlten Ausbildung des weiteren bekomme ich Kindergeld und BAB.
    Meine Freundin ist 21 Jahre alt und in einer schulischen Ausbildung, sprich sie bezahlt monatlich 300€ für ihre Ausbildung.
    Des weiteren bekommt sie BaFöG, Kindergeld (für sich und unseren Sohn) und 180€ vom JobCenter. (Unser Sohn ist 20 Monate alt.)
    Mit unseren Einkommen kommen wir gut über die Runden allerdings haben wir uns dafür entschieden, dass ich ausziehen werde. Nun habe ich mir einen Aushilfsjob gesucht um meinen Auszug wenigstens ein bisschen zu beschleunigen.
    Meine eigentliche Frage ist, was mir bzw. ihr an Beihilfe zustehen würde, wenn wir uns trennen und getrennt voneinander leben.
    Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen?!


    Steht mir für dem Umzug sogar vielleicht auch etwas zu? (Ausstattung, Umzug oder Renovierung?)


    mfg


  • Hallo,
    dein BAB-Anspruch bleibt doch bestehen, soweit Du nicht bei deinen Eltern einziehen wirst.
    Du hast einen Nebenverdienst und diesen bestimmt der BAB-stelle schon angezeigt?


    Umzug etc. ist bei BAB nicht vorgesehen im Gesetz.


    Deine Freundin bleibt doch auch weiterhin BAföG-Empfängerin.
    Allerdings wird sich der BAföG-Betrag aufgrund deines Auszuges voraussichtlich nicht erhöhen;
    obwohl Ihr Mietanteil dann größer ist.


    dms

  • Bei diesem Fragesteller kommt mir das kotzen!
    Er 19, Sie 20, Kind 20 Monate.
    Und fragt dann, ob er mit einer getrennten Beziehung mehr Kohle kriegen kann.
    Für einen Mann der über 40 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat,
    ein Schlag ins Gesicht.


    MfG
    mani