Eigentumswohnung

  • Guten Morgen,
    ich werde bald Harz4 beantragen (müssen). Kann ich mir vorher noch eine Eigentumswohnung kaufen bzw gibt es einen Zeitraum, in dem diese schon mein Eigentum sein muss?
    Danke und viele Grüße,
    Kwacks

  • Lies mal § 31 SGB II. Hier ist kein genauer Zeitraum angegeben. Ich glaube, das es in diesem Zusammenhang Rückfragen gibt wenn du für die laufenden Betriebskosten keine Jahresabrechnung des Vorjahres abgeben kannst.
    Kontoauszüge sind grundsätzlich für die letzten 3 Monate vorzulegen.
    Anzugeben ist noch, wovon du in den letzten 5 Jahren gelebt hast ( Arbeit, Krankengeld, Unterhalt, Insolvenzgeld, ALG 1, ALG 2, Elterngeld, Vermögen, Erbe, Lottogewinn, dem Partner auf Tasche gelegen...) Hier wird geprüft, ob es eventuell so weiter gehen könnte, bevor ALG 2 bewilligt wird.

  • Ich klinke mich hier Mal ein, ich hoffe zunächst natürlich noch Arbeit zu finden, 4 Monate habe ich noch ALG1 Bezug aber danach wäre ich in ALG2, voraussichtlich jedenfalls.


    ich habe folgende Frage:


    Im Mai 2013 wurde ich unverschuldet arbeitslos. Da ich über 50 bin habe ich bisher keine neue Stelle, mehr als 700 Bewerbungen habe ich rausgehauen. Ich bin jedoch qualifiziert und bundesweit am suchen.


    Zum Sachverhalt:


    Arbeitslosigkeit begann am 01.06.2013,


    Ich hatte meinen Rechtsstreit gewonnen und eine Abfindung bekommen. Hierfür habe ich mir eine Eigentumswohnung in Ostdeutschland gekauft, sie ist abbezahlt und unvermietet. Eigentlich sollte sie nach gefundener neuer Stelle neu renoviert und dann vermietet werden, aber es kam ja anders. Immer noch keine Stelle.


    Im September 2013 habe ich die Wohnung dann per Zwangsversteigerung bekommen. Es ist nur eine kleine Wohnung, finanziert aus meiner Abfindung. Kosten waren auch nur 20.000 Euro. Die Abfindung war alles was ich an Geld hatte.


    Im Juli 2014 endet ALG1, dann kommt Hartz4, voraussichtlich.


    Plan: in die Eigentumswohnung von Dortmund nach Ostdeutschland vorher ziehen und erstmal von dort weiterbewerben.


    Gleichzeitig ALG2 beantragen.


    FRAGE: gibt es denn eine Frist für den Wohnungskauf hierbei ? Bis wann hätte die Wohnung gekauft werden müssen ?
    Hier steht nur was von 5 Jahren ??? Wie genau ist das zu verstehen ??? Ich hatte ja vor ALG1 stets Arbeit.


    Ich habe nur im Internet gefunden das die Kontoauszüge der letzten 6 Monate vorgelegt werden müssen, hier steht was von drei ???


    Aber wie ist es mit dem Wohnungskauf ? Gibt es hier eine Frist die zu beachten ist ? Ich habe das Sozialgesetzbuch nicht und ob ich es verstehe sei dahingestellt. Hier steht was das es keine Frist gibt, das wäre schon Mal vorteilhaft.


    Natürlich möchte ich dort leben und sie nicht verkaufen, ich hatte ja keine längere Arbeitslosigkeit geplant ? Nicht das das Jobcenter sagt ich soll sie verkaufen ? Nie im Leben habe ich sowas wie Sozialbetrug geplant, ich wollte einfach mein Geld gut anlegen und bin von meiner längeren Arbeitslosigkeit überrascht wurden.


    Freue mich auf Antworten, ich werde vier Monate vor Hartz4 sehr nervös und möchte keinen Fehler machen.


    Meinungen: wie seht Ihr meinen Fall ? Angenommen ich ziehe von Dortmund in die Wohnung in Ostdeutschland, was könnte das Jobcenter dazu sagen ? erst Mal die Wohnung verkaufen oder besteht Hoffnung zumindestens dort wohnen zu können bis ich hoffentlich wieder Arbeit habe ? Umzug kostet ja auch was. und das Jobcenter könnte die Miete sparen.

  • ich sehe da schon ein Problem, denn ein evt. Hartz4-Bezug war ein möglicher Hartz4-Bezug schon absehbar. Man kann also vom Versuch einer Verschleierung von Vermögen sprechen. Wenn überhaupt, kannst du die Immobilie selbst nutzen, andernfalls ist sie zu verwerten.
    Das das Jobcenter Miete sparen könnte, interessiert nicht. Nur was im Grundbuch steht. Dein Wohnort ist zudem derzeit Dortmund.
    Die Kontoauszüge werden in der Regel für 3 Monate vorgelegt. Unabhängig davon erfolgt bein Bundesamt für Finanzen eine Prüfung deiner Finanzgebaren der letzten 3 Jahre. Sollte sich herausstellen, dass du in der Zeit nennenswerte Zinserträge oder Dividenden, also Kapitalertrag, bezogen hast, ist die Sache ehedem für dich gelaufen. Spätestens dann bekommst du einen Anhörungsbogen.
    Ist schon interessant, dass du nach den Kontoauszügen fragst! Hast doch nichts zuverbergen, oder!?:confused:


    Zitat

    ich werde vier Monate vor Hartz4 sehr nervös und möchte keinen Fehler machen.


    Ein Schelm, der Böses dabei denkt!;)

  • ich sehe da schon ein Problem, denn ein evt. Hartz4-Bezug war ein möglicher Hartz4-Bezug schon absehbar. Man kann also vom Versuch einer Verschleierung von Vermögen sprechen. Wenn überhaupt, kannst du die Immobilie selbst nutzen, andernfalls ist sie zu verwerten.
    Das das Jobcenter Miete sparen könnte, interessiert nicht. Nur was im Grundbuch steht. Dein Wohnort ist zudem derzeit Dortmund.
    Die Kontoauszüge werden in der Regel für 3 Monate vorgelegt. Unabhängig davon erfolgt bein Bundesamt für Finanzen eine Prüfung deiner Finanzgebaren der letzten 3 Jahre. Sollte sich herausstellen, dass du in der Zeit nennenswerte Zinserträge oder Dividenden, also Kapitalertrag, bezogen hast, ist die Sache ehedem für dich gelaufen. Spätestens dann bekommst du einen Anhörungsbogen.
    Ist schon interessant, dass du nach den Kontoauszügen fragst! Hast doch nichts zuverbergen, oder!?:confused:



    Ein Schelm, der Böses dabei denkt!;)


    Nee da ist nichts zu verbergen. Das war mein einziges Geld. Mit dem Kontoauszügen hatte ich nur gelesen.
    Es gibt also Null Zinserträge (okay 23,00 Zinserträge hatte ich auf dem Sparbuch).


    Ich will vor Hartz4 umziehen von Dortmund aus.


    Im Moment informiere mich aber auch über die Möglichkeiten hinsichtlich Selbstständigkeit, das versuche ich lieber als dieses Hartz4 zu kriegen. Wenn das nicht klappt, gut okay dann bleibt ALG2. Aber mir nach der Selbstständigkeit eine Verschleierung vorzuwerfen, das ist grotesk. Aber beim Jobcenter scheint man nie zu wissen.


    Außerdem war ich zwischendurch zumindestens einen Monat sozialversicherungspflichtig beschäftigt und kann Hunderte von Bewerbungen(bundesweit) nachweisen. Das macht doch keiner der Sozialbetrug vorsätzlich plant.


    Noch ist die Chance ja da vorher eine neue Stelle zu kriegen, notfalls Sklavenarbeit(nee ich meine Zeitarbeit).


    Aber im Falle eines Falles: ich will umziehen.

  • Zitat

    Nee da ist nichts zu verbergen. Das war mein einziges Geld.


    eben, und davon wurde, als ein Hartz4-Bezug absehbar war, eine Eigentumswohnung gekauft. Für mich bleibt es ein Versuch, die paar Piepen vor dem Zugriff des Jobcenters zuretten.
    Für 20000 €, hört sich eher nach Schrottimmobilie an, bestimmt so ein häßlicher Plattenbau, den keiner will. Und ob sich die Berwebungschancen dadurch erhöhen, wenn man in einer strukturschwachen Gegend Ostdeutschlands wohnt, wage ich zu bezweifeln. Wenn es nach 700 Bewerbungen nicht geklappt hat, dann klappt es nach 7000 auch nicht!:(

  • Nee, ist kein Plattenbau. Baujahr 1996, mit Balkon und zwei Zimmer. War die zweite Zwangsversteigerung, und dann wird es billig.
    Immobilien in Sachsen oder z.B auch im Harz sind einfach spottbillig.


    Ich versuche es jetzt mit Selbstständigkeit um ALG2 zu entgehen.

  • das hier:


    eben, und davon wurde, als ein Hartz4-Bezug absehbar war, eine Eigentumswohnung gekauft. Für mich bleibt es ein Versuch, die paar Piepen vor dem Zugriff des Jobcenters zuretten


    ist absoluter Quatsch!!


    WENN in dieser Eigentumswohnung selbst gewohnt wird, ist diese (bei einer Person bis 80qm) geschützt!!
    Gesetzestext:
    Eine selbstbewohnte Immobilie innerhalb der Angemessenheitsgrenze für eine ETW/Immobilie ist geschützt. JEDER ALGII-Empfängerdarf eine solche Immobilie besitzen. Auch ein Erwerb kurz vor ALGII stellt keine Verschleuderung mvon Vermögen dar.
    Die Begründung ist ganz einfach, das ergibt sich aus dem Gesetzestext. Da JEDER eine solche Immobilie besitzen darf, müssen auch alle gleichgestellt sein (Grundgesetz). Der der schon eine besitzt und der der eine kauft.
    Eine Verschleuderung von Vermögen liegt nur dann vor, WENN geschütztes Vermögen ausgegeben wurde. Jeder darf vor einem HartzIV-Antrag sein Vermögen INNERHALB der erlaubten Angemessenheitsgrenzen (§ 12 SGBII) schützen. Er darf sämtliche Vermögensfreigrenzen (allgemeines Vermögen/Altersvorsorgevermögen/PKW-Besitz/Haus(Immobilienbesitz)) im Rahmen des Erlaubten ausnutzen UND somit sein Vermögen aufteilen.
    Erst NACH Überschreiten der Vermögensfreigrenzen kann eine Anrechnung erfolgen!


    Gruß
    Ernie

  • Hallo Ernie,


    das beruhigt ungemein. Tausend Dank.


    Im übrigen ist es keine Plattenbauwohnung sondern sie ist aus 1996, 2 Zimmer mit Balkon, 46 m2.
    Außerdem kann man damit argumentieren das die Wohnung zur Altersvorsorge gekauft wurde, oder ?
    Gleich von Verschleierung zu reden finde ich nicht so gut.


    In Sachsen sind die Wohnungen nun einmal billig, genauso wie z.B im Oberharz.


    Ob ich mich nun von Dortmund bundesweit bewerbe oder aus Zwickau, wo ist der Unterschied ?


    Im übrigen will ich Hartz4 vermeiden und als Consultant selbstständig arbeiten.

  • Habs verstanden.


    Die Eigentumswohnung ist geschützt da sie mit 46m2 unter der Grenze der 80m2 liegt, sie ist also für eine Person angemessen.


    § 12 Abs. 3 Ziffer 4 SGBII)


    Die Begründung von Jones ist einleuchtend.


    Im Prinzip muß ich nur vor Antragstellung einziehen und behördlich gemeldet sein.