Die rechtswidrige Sanktion gegen einen Iserlohner Erwerbslosen-Aktivisten kann als ein besonders krasses Beispiel der existenzvernichtenden Sanktionspraxis der Jobcenter dienen. Nur mit anwaltlicher Hilfe, Zähigkeit und Ausdauer konnte das Jobcenter Märkischer Kreis nach drei Jahren gezwungen werden seine Unrechtsposition aufzugeben. (02.11.2010 bis 28.02.2014)
Aufgeben ist keine Lösung für Betroffene
Frei nach dem Motto:
„Der Feind hat uns total umzingelt.“ - „Lass keinen von ihnen entkommen.“
hat der erfolgreiche Kläger seine Rechtsposition gegenüber der „Sozialbehörde“ verteidigt und damit ein weiteres Mal der verfassungswidrigen Sanktionspraxis die Maske heruntergerissen. Über Jahre hatte sich das Jobcenter hartnäckig geweigert, die rechtwidrige Leistungskürzung aufzuheben und das unterschlagene Geld, die existenzsichernden Leistungen, auszuzahlen. Vermögensschädigung durch eine „Sozialbehörde“!