Darf ich bei Ebay zu klein gewordene Kinderkleidung meiner Kinder verkaufen......

  • Hallo,


    ich beziehe Hartz IV.


    Nun habe ich die Schränke, meiner Kinder ausgemistet und jede Menge an Kleidung gefunden, welche zuklein ist.


    Darf ich diese bei Ebay verkaufen? Muß ich den Erlös melden? Wie wird es verrechnet bzw wird es angerechnet?


    Ich würde jetzt, die Frühlings-/Sommersachen und so im September/Oktober die Herbst-/Wintersachen verkaufen.


    Ich plane so, für etwa 2-3 Monate, jeweils ca 10-15 Auktionen einzustellen. Schätzungsweise erziele ich damit ca 30 - 50 € pro Monat.


    Es handelt sich nur um Kinderkleidung. Davon würde ich neue Kleidung bzw auf ein neues Kinderbett (jugendbett) sparen, da das Bett meines Sohnes zuklein wird.


    Könnt ihr mir helfen?


    Liebe Grüße


    Jana

  • Wenn du eigene gebrauchte Sachen verkaufst, ist das eine Vermögensumwandlung und keine Einkommen, also für Alg II unschädlich (genauso wie wenn du vom Sparbuch was abhebst oder Pfandflaschen zurückbringst). Du musst das aber genau dokumentieren, damit du gegenüber dem JC nachweisen kannst, dass du keine Verkäufe mit Gewinn machst.

  • Danke für deine Antwort.


    Unter Gewinn denk ich, meinst du, wenn ich einen Pulli für 5 € gekauft, aber für 10 € verkauft habe. Richtig?


    Nur wie soll ich denn beweisen, das ich keinen Gewinn mache? Ich heb mir doch die Kassenzettel von Kleidung nicht auf.


    Als Belg für meine Verkäufe, müsste doch eine Auflistung (mit Verkaufspreis) reichen. Oder?

  • Richtig. Gewinn machst du wenn der Verkauf mehr bringt als was du vorher dafür ausgegeben hast. Mach einfach eine Liste.

  • Habe im März und April auch als Privatverkäufer bei Ebay Bücher, 1 Porzellanbutterdose und 2 Kleider verkauft, die ich vor vielen Jahren selber gekauft hatte, aber noch in in gut erhaltenem Zustand waren. Habe beim Verkauf weniger Verdienst als ich bei den Käufen bezahlt habe. Also Gewinn gleich null. Quittungen über die Käufe von vor paar Jahren gibt es nicht mehr, weil ich die Sachen zum Teil selber von Privatverkäufern gekauft habe.
    Habe Liste gemacht mit Aufstellung der Verkaufspreise.
    Verkäufe habe ich nur getätigt, weil ich Ende März große Stromnachzahlung hatte.

  • Hallo Ich beziehe Rente wegen voller Erwerbsunfährigkeit und muss nun ergänzende Sozialhilfe beantragen. Habe ca 350Euro auf mein Girokonto plus 85 Euro auf mein Sparkonto.Mir ist bekannt das ich eine kleinere Summe als Eigenanteil behalten darf nur wie hoch ist dieser Eigenanteil?????Das finde ich nirgends..
    Wenn ich zusätzlich Grundsicherungsrente bekommen wurde liegt ja der Eigenanteil bei 2600Euro...Aber bei ergänzender Sozialhilfe? Erbitte um Auskunft...