Rückerstattung Wassergeld

  • Guten Tag,


    Im Februar kam die Endabrechnung der Wasserwirtschaft mit einem Guthaben meines Mandanten. Das Guthaben wird jedoch erst im März ausgezahlt. Als Einkommen kann dieses Guthaben jedoch nur im Monat März vom Jobcenter angerechnet werden? Ist das richtig so?


    MfG, M.F.

  • Wieso kann es nur im Monat März angerechnet werden? Wie kommst du darauf?!


    In welchem Verhältnis ist denn der Hilfeempfänger zu dir Mandant/Klient? Dies ist ja ein Begriff, den man am ehesten hinsichtlich Rechtsanwalt oder Steuerberater kennt. Wärest du aber Rechtsanwalt, würden mich deine Fragen hier ganz arg verwundern.

  • Da hilft vielleicht ein Blick ins SGB II, oder? Hast du Sozialarbeit studiert? Gabs da nicht auch wenigstens so ein klein wenig Einführung in die Sozialgesetzbücher?!


    Zitat

    (3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift;


    Die Anrechnung wäre daher ab April möglich. Und das nicht als Einkommen, sondern als Minderung der KduH.


    Du bist dir sicher, dass du ob der mangelhaften Grundkenntnisse überhaupt eine Hilfe sein kannst? Immerhin waren die Modalitäten der Anrechnung von BK Guthaben in den letzten 2 bis 3 Jahren Dauergespräch sowohl in Presse als auch in so ziemlich allen einschlägigen Foren.