Wohngeldnachzahlung als Einkommen anrechenbar?

  • Hallo zusammen,


    ich hatte bis Dezember 2013 Anspruch auf Wohngeld und erhalte seit Januar 2014 aufstockende Leistungen (für meinen 450€-Job) vom Jobcenter, womit das Wohngeld entsprechend entfällt. Nun hat sich die Bearbeitung meines Wohngeldantrages aber so lange hin gezogen, dass ich die Zahlungen für November und Dezember 2013 erst jetzt im Februar 2014 erhalten werde. Und das, obwohl ich immer schnellstmöglich alle geforderten Unterlagen bei der zuständigen Stelle eingereicht habe.


    Mein Problem ist nun, dass das Jobcenter mir diese Nachzahlung aufgrund des Zuflussprinzips als Einkommen anrechnet und ich dementsprechend für den nächsten Monat 200€ weniger an Leistungen bekommen soll. Hätte ich die Wohngeldzahlungen wie gewohnt im Voraus erhalten, dann wären sie mir als Vermögen erhalten geblieben, aber da sich die Bearbeitung (ohne mein Verschulden!) hingezogen hat, werde ich für die zwei Monate, in denen ich bereits auf Wohngeld verzichten und mir die Miete mühsam absparen musste, nun auch noch sozusagen "bestraft".


    Kann ich dagegen irgendetwas tun?

  • Nein, seit 5 / 2010 gilt hier das Zuflußprinzip ohne Ausnahme. Die Härtefallregelung wurde vor knapp 4 Jahren in diesen Fällen abgeschafft. Du hast somit nur die Pflicht erfüllt, mit deinen Möglichkeiten den H4 - Bedarf niedrig zu halten. Auch die 30 € Freibetrag greifen hier nicht, da du schon den besseren Freibetrag für Erwerbstätigkeit bekommst.
    Mit Steuererstattungen gibt es die gleichen Probleme.

  • Ich versteh hierbei nicht, dass ja quasi mit zweierlei Maß gemessen wird. Hätte ich "Glück" gehabt, dann hätte ich die Zahlungen pünktlich bekommen, hätte keine Probleme gehabt den Nov. und Dez. mehr schlecht als recht zu überbrücken und ich hätte im März 200€ mehr zur Verfügung da mir nichts abgezogen wird.


    Jetzt hatte ich schon "Pech", indem ich zwei, bzw. drei Monate auf die mir zustehende Zahlung warten musste und bekomme, nachdem ich endlich das, was mir ohnehin zugestanden hätte, erstattet bekomme, dafür auch noch mal extra eins auf den Deckel.


    Ich erkenne hier den Sinn hinter dieser Gesetzgebung nicht... Warum muss man für das Fehlverhalten anderer büßen? :(

  • Mein Gedanke war nur, dass mich vielleicht jemand auf eine Begründung verweisen kann, die diesbezüglich schon mal getätigt wurde. Oder mir aufzeigen kann wo ich etwas übersehe, wenn ich denn Eindruck der Willkür bei besagtem Zuflussprinzip habe. Wie gesagt, wenn ich versuche mir vorzustellen wie so eine Handhabung gerechtfertig sein könnte, komme ich zu keinem schlüssigen Ergebnis. Ich sehe darin eine deutliche Ungleichbehandlung und kann nicht verstehen, dass sowas einfach als "in Ordnung" angesehen wird, nur weil es von Gesetzwegen eben so ist.


    Wäre für mich auch die Frage, ob in ähnlichen Fällen schon mal geklagt wurde. Bestünde bei Gerichtsverfahren nicht immer die große Gefahr sich zu verschulden, würde ich wohl direkt einen Rechtsanwalt aufsuchen.

  • Der Tipp wäre vielleicht dann hilfreich gewesen, wenn ich nicht schon fünf Stunden Suchmaschinenedurchforstung hinter mir hätte, bevor ich überhaupt hier ins Forum geschrieben habe... Auch dieses und andere Foren habe ich bereits nach vergleichbaren Fällen durchsucht.


    Gerichtsurteile habe ich nur gefunden wo es um das Zuflussprinzip bei Lohnzahlungen oder bei vorherigen ALG I Bezug ging. Wie gesagt würde ich mich über jeden Link freuen, der mich zu Gerichtsurteilen, oder vielleicht auch zu Fällen wo schlicht erfolgreich Widerspruch eingelegt wurde, weiterleiten könnte die wenigstens entfernt mit meinem Fall Ähnlichkeit haben.


    Mir ist schon klar, dass hier viele Fragen gleichzeitig gestellt werden, aber mit einem "ist halt so auch wenns ungerecht erscheint" will ich mich vorerst nicht zufrieden geben.

  • .

    Zitat

    Bestünde bei Gerichtsverfahren nicht immer die große Gefahr sich zu verschulden, würde ich wohl direkt einen Rechtsanwalt aufsuchen.

    [/QUOTE]
    Lizan
    Besorge Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein (15.-€ ) und gehe zu einem Fachanwalt für Sozialrecht. Er kann Dir Auskunft geben.
    Eine Rückerstattung des Stromversorgers wird auch nicht als Einkommen angerechnet.
    Genau so sehe ich es bei Dir.
    Es hat Dir im November-Dezember etwas zugestanden was Du aber nicht bekommen hast.


    Gruß
    mani

  • Dass die Rückerstattung eines Stromversorgers nicht angerechnet wird, steht ja so auch im SGB II:


    Zitat

    3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben außer Betracht.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html


    Aktuellste Rechtsprechung des BSG findest du hier: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=165949&s0=Wohngeld&s1=Nachzahlung&s2=Zufluss&words=&sensitive=


    In Randziffer 7 wird eine Wohngeldnachzahlung angerechnet und offensichtlich auch durchgewunken, denn es wird nicht vom BSG moniert.