Hallo liebe Mitmenschen !
Herzlichen Dank für Eure Antworten. Zum Schutz der Privatsphäre lösche ich meine Beiträge.
-
-
Mir scheint so, das im H4 - Bezug die Anrechnungsfreiheit der Hochwasserhilfe nur bei nachgewiesener Zweckgebundenheit greift. Selbstständig ohne bösen Chef arbeiten ist für einige sehr attraktiv. Wenns aber als Aufstocker hier nicht reicht, bestimmt der Jobcentermitarbeiter mit, was zu tun und zu lassen ist. Das wirst du akzeptieren müssen, wenn hier weiter Geld fließen soll. Sonst würde jeder Arbeitsunwillige morgens mit Gewerbeschein 3 Brötchen verkaufen, Feierabend machen und als Aufstocker ohne Auflagen entspannt weiterhartzen.
-
Aus meiner Sicht dürften sich eigentlich nur Probleme ergeben, wenn aus diesem Fond auch Zahlungen im Rahmen von Verdienstausfall stattfinden. Solange es sich um reine Wiederbeschaffungswerte handelt, dürfte der Handlungsspielraum hier ja deutlich eingeschränkt sein.
-
Das ist weniger eine Frage für ein Sozialleistungsforum. Es kommt doch auch auf die Bedingungen, unter denen die Hilfe gewährt wird, an. Zu Sachsen kann man folgendes finden:
http://www.sab.sachsen.de/de/p_is/detailfp_is_51712.jsp
ZitatNicht gefördert wird die Beseitigung von Schäden:
an Aufschüttungen und Abgrabungen,
an Stützmauern von Gebäuden- und Grundstücken, soweit diese nicht aus wasserwirtschaftlichen Gründen oder zum Schutz des Gebäudes oder landwirtschaftlicher Kulturen zwingend notwendig sind,
an Kraftfahrzeugen, die im Straßenverkehr zugelassen oder für die Zulassung im Straßenverkehr vorgesehen sind,
an Gebäuden, die zum Zeitpunkt des Schadensereignisses nicht nutzbar oder bewohnbar waren, ausgenommen Gebäude, die sich bei Schadenseintritt noch im Rohbaustadium oder in der Wiederherstellung befanden; ausgeschlossen sind ferner Gebäude, die bei Eintritt des Hochwassers zum Rückbau vorgesehen waren,
die in der Regel durch zumutbare Eigenleistung beseitigt werden können.Wenn schon die Reparatur nicht gefördert wird, dann sicherlich erst recht nicht die Neuanschaffung.
Aber wie schon gesagt: das hat doch mit ALG 2 nichts zu tun.
-
Uns wäre die Bude nicht abgesoffen. Es gibt für alles Kartenmaterial. wie Hochwasserrisiko, Erdbebenzonen, Bergbaugebieteverzeichnisse, Lärmkarten, usw.
Letztlich ist eine Baugenehmigung keine Bauanordnung. Sei froh über jeden €.
Auch die heutige Ignoranz alter DDR - Vorschriften führt ins Verderben. Für viele abgesoffene Gebiete hätte es wegen der Hochwassergefahr damals keine Baugenehmigung gegeben. Sehr auffällig, das keine Plattenbau - Siedlung abgesoffen ist, oder ? Auch die DDR wollte einen größeren Berliner Flughafen. Bodenproben ergaben aber einen zu hohen Sandanteil. Deshalb fallen die jetztigen Bauten wieder auseinander, nicht standfest für das hohe Gewicht.
Sonst großes Lob dafür nur über Machbares zu reden. Kommt innerhalb der Zeit so immer das meiste bei rum.
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
Anrechnung der Betriebskostenrückerstattung als UNRECHTMÄSSIGES Einkommen 1
- BG-SN
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 9,6k
1
-
-
-
-
"Unterstützung" beim Finanzamt Einkommen beim ALG2? 1
- Steuerfuchs
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 9,8k
1
-
-
-
-
[DRINGEND] Abrechnung ok?
- Sebo
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,6k
0
-
-
-
-
[Selbstständig] Probleme mit der BWA 2
- DeBlob
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 6,8k
2
-
-
-
-
§24 zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) 7
- Erschöpfte
-
- Antworten
- 7
- Zugriffe
- 10k
7
-