Habe ich noch Anspruch auf Unterhalt?

  • Hallo,


    da es für mich nun an der Zeit ist auszuziehen, wollte ich mich darüber informieren, ob ich noch Unterhalt bekomme.


    Ich bin 23 und derzeit in einem Ausbildungsverhältnis (meinem ersten) und bekomme etwa 580€ pro Monat.
    Kindergeld würde ich bekommen, etwa 170€ (zweites Kind von drei).
    Wenn ich jetzt ausziehe, werde ich mit meiner Freundin zusammen ziehen.
    Die Wohnung kostet 450€ kalt und etwa 550€ warm. Teilen wollen wir die Miete natürlich zu 50%, also etwa 270€ pro Person.


    Im Portal zum Thema Kindesunterhalt steht, dass für solche wie mich 640€ Unterhalt vorgesehen sind.
    240€ davon für die warm Miete. -> Da bin ich mit 270€ mit 30€ drüber ...
    Ziehe ich die 30€ jetzt von den 400€ (640€-240€) ab, bleiben 370€...
    Kindergeld wird auch noch abgezogen: 200€ ...
    Mit meiner Ausbildungsvergütung wäre das 200€-580€=-380€


    Ist meine Rechnung so korrekt und ich habe kein Recht mehr auf Unterhalt?


    Mfg Sep


    PS: Bei der Wohnungssuche sind wir nur von Lohn+Kindergeld ausgegangen, geht nur darum ob ich noch Unterhalt bekommen könnte oder nicht.

  • Hallo,


    wenn Du ausziehst, solltest Du erstmal Berufsausbildungsbeihilfe (bei einer betrieblichen Ausbildung) beantragen.
    Einen Anspruch nach Unterhaltsrecht ist nachrangig.
    Ansonsten ist in der Konsequenz deine Rechnung nicht ganz verkehrt, weil Du mit den Dir zur Verfügung stehenden
    Mitteln deinen unterhaltsrechtlichen Bedarf vollständig abdecken kannst.


    dms

  • Hallo,


    dem stimme ich so zu. Nur...


    Der pauschale Unterhaltsbedarf eine Azubis mit eigener Wohnung beträgt aktuell 670€. Zu entnehmen ist das den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG unter Punkt 13.1.2. Dann musste man mal sehen, welches OLG zuständig ist. Die Bereinigung der Ausbildungsvergütung, um die 90€ für ausbildungsbedingte Aufwendungen, ist nicht einheitlich geregelt. FFM sieht die Bereinigung z.B. vor, Hamm nicht.


    Sollte sie vorgesehen sein, ergäbe sich ein maximaler Anspruch von ca. 16€. Kindergeld sind übrigens 184€


    Eine Voraussetzung für den Bezug von BAB wäre, dass es dem Antragsteller nicht möglich ist, die Ausbildungsstätte innerhalb von weniger als 2 Stunden (Hin- und Rückfahrt) mit öffentlichen Verkehrsmitten zu erreichen.


    EDIT: der letzte Satz meines Posts bezieht sich nur auf Minderjährige, daher hier nicht zutreffend.


    LG chico

  • Ich danke euch für die Antworten :)


    Der zukünftige Wohnort liegt in Kreis Storman, somit ist das OLG Schleswig-Holstein für meine Belange zuständig. (Schätze ich mal?)
    Kurze Suchanfrage "Unterhalt" hat mir folgende Richtlinien zum Unterhalt seit 2011 geliefert: PDF vom OLG


    Unter Punkt 13.1 finde ich folgende Werte:
    Unterhaltsanspruch für volljährigen außerhalb des Elternhauses: 670€ (wie chico schon schrieb.)
    Darin enthalten: 280€ Warmmiete für die Unterkunft.


    Das ändert nicht viel an meiner Rechnung, außer, dass mein Mietbetrag noch im geplanten liegt.
    Ich denke mal, dadurch bleibt ein Anspruch von 390€
    Abzüglich Kindergeldes (184€): 206€
    Abzüglich Ausbildungsvergütung (580€): -374€


    Laut Punkt 10.2.3 der verlinkten PDF wird bei Auszubildenen 90€ Pauschal (ausgenommen Fahrtkosten) angerechnet.
    -> -284€


    Fahrtkosten werde ich zum Betrieb nicht mehr haben (Fahrrad), jedoch noch zur Berufsschule, diese werden bei mir nicht vom Betrieb übernommen. (Blockunterricht, ca 10 Wochen pro Jahr, eine Woche ~30€ Fahrkarte für DB)


    Wie kommst du jetzt auf die 18€ Unterhalt chico?
    Habe ich irgendetwas vergessen?



    Mfg
    Sep


    PS: Hab das Thema im Grunde schon begraben, würde dennoch gerne verstehen wie man das rechnet. Um es z.B. an andere Azubis in meinem Betrieb weitergeben zu können, wenn diese in meine Lage geraten.

  • Hallo Sep,
    wenn ich die LL des OLG Schleswig richtig interpretiere, zählst Du den -anderen Kindern-, wie unter 13.1 Strich 2 erwähnt. Strich 1 bezieht sich auf studierende Kinder. Du aber bist in einer beruflichen Ausbildung.


    Demnach wird Deine Aubildungsvergütung nicht um diese 90€ bereinigt.


    Dann ergibt sich...


    Bedarf 670€ - Kindergeld 184€ - Ausbildunsvergütung 580€ = - 94€ Damit deckst Du Deinen Bedarf selber.


    Würde die Ausbildungsvergütung bereinigt, würde sich Folgendes ergeben...


    Bedarf 670€ - Kindergeld 184€ - bereinigte Ausbildungsvergütung (580 -90) - 490€ = -4€ Damit deckst Du auch hier Deinen Bedarf selber.



    Zitat

    Wie kommst du jetzt auf die 18€ Unterhalt chico?


    Da habe ich mich dann wohl verrechnet. Sorry....


    LG chio