Partner BaföG, ich noch Studentin - mögliche Ansprüche

  • Hallo :)


    Ich habe nun schon Google bemüht, aber so richtig beantwortet wurden mir meine Fragen noch nicht.
    Mein Freund und ich bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Er macht gerade seinen Techniker und bekommt dafür Meister-BaföG und einen Bildungskredit in Höhe von 300€, ich studiere im 3. Semester und kriege den BaföG-Höchstsatz und habe zusätzlich einen Studienkredit in Höhe von 500€. Mein Studium läuft nun aber überhaupt nicht und ich würde gerne versuchen über das Arbeitsamt eine Umschulung zu bekommen (erste Ausbildung wurde 2002 abgeschlossen, der Beruf ist aber inzwischen in Deutschland so gut wie ausgestorben).
    Da ich mich aber nicht blindlings exmatrikulieren möchte (müssen teilweise schon rechnen wie wir so hinkommen) habe ich versucht meinen Bedarfsanspruch zu berechnen. Auf der Seite der Studis ist unsere mögliche Konstellation in Fall 1 recht gut beschrieben, aber ich blicke nicht genau durch, was jetzt angerechnet wird und was als Freibetrag zählt.
    Wenn ich nun in einen ALG 2-Rechner für ihn Einkünfte von 400€ (für BaföG, genannte Abzüge auf der Studis-Seite schon runtergerechnet) und 100€ (300€ Bildungskredit, aber für die Fahrtkosten zur Fachschule gehen knapp 200€ für eine Monatskarte der Bahn drauf und soweit ich das jetzt mit Google rausgefunden habe kann man dies abziehen) eingebe, meine Felder frei lasse und unsere Warmmiete von 535€ eintrage (Mietpreisspiegel unserer Stadt wären 4,82€/m²), dann wird mir ein Betrag von 921€ angezeigt. Kann das sein oder muss ich das volle "Einkommen" meines Freundes eintragen und anrechnen lassen?
    Nicht, dass das hier falsch verstanden wird. Es geht mir nicht darum das Maximum rauszuschlagen, ich möchte nur nicht noch mehr Schulden durch ein Studium anhäufen, bei dem ich sowieso nicht sehe, dass ich einen Abschluss schaffe, aber möchte auch nicht ALG 2 beantragen um dann hinten und vorne nicht hinzureichen. Wir leben nicht verschwenderisch, aber Einsparpotential ist auch nicht mehr wirklich vorhanden. Ein Studienfachwechsel ist ausgeschlossen, den habe ich bereits hinter mir.


    Bevor ich von 2009-2012 einen höheren Abschluss an einer Einrichtung für Erwachsenenbildung nachgemacht habe, habe ich ca. 10 Monate bei Mc Donald's in Teilzeit gejobbt (hatte monatlich durch Schichtzulagen zwischen 800-1000€), habe mich dann aber nicht arbeitslos gemeldet, da Teilzeitjob und Schule nahtlos ineinander übergegangen sind und ich auch in den ersten Monaten der Schule (ca. 7 oder 8) noch am Wochenende dort in einer geringfügigen Beschäftigung angestellt war bis mir gekündigt wurde. Hätte ich eventuell sogar Anspruch auf ALG 1 oder ist das mit der versäumten Meldung der Arbeitslosigkeit (bestand ja durch die Schule eigentlich nie) nun verwirkt?


    Danke im Voraus für die Antworten. :)

  • Bafög und Leistungen nach dem AFBG (Meister-Bafög) sind nicht das Gleiche! Das Beispiel bei Studis hilft dir da gar nicht. Wie Meister-Bafög beim ALG 2 angerechnet wird, sagen dir die fachlichen Hinweise der BA zu § 11 SGB II: http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/FH-11---22.07.2013.pdf und zwar in Rz 11.68.


    ALG 1 Anspruch hast du nicht, hättest du auch nie gehabt bei nur 10 Monaten Arbeitstätigkeit.


    Was mir jedoch sauer aufstößt: wieso orientierst du dich aus dem Studium heraus ins ALG 2? Wieso nicht in Arbeit, z. B. bei McDonalds, wenn du da schonmal gearbeitet hast? Weil du auf eine Umschulung hoffst? Da kannst du im ALG 2, wenn du jung und gesund sowie ungebunden (du bist ja nicht verheiratet) bist, lange warten. Denn im ALG 2 ist so ziemlich jede Arbeitstätigkeit zumutbar, auch im ungelernten Bereich, auch bei Zeitarbeitsfirmen. Da sieht es mit einer teuren Umschulung eher mau aus. Dessen ungeachtet, das du wohl schon genug Lebenszeit mit Schulbesuchen verschwendet hast, wenn ich das so nachvollziehe, was du schreibst.

  • Bafög und Leistungen nach dem AFBG (Meister-Bafög) sind nicht das Gleiche! Das Beispiel bei Studis hilft dir da gar nicht. Wie Meister-Bafög beim ALG 2 angerechnet wird, sagen dir die fachlichen Hinweise der BA zu § 11 SGB II: http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/FH-11---22.07.2013.pdf und zwar in Rz 11.68.


    ALG 1 Anspruch hast du nicht, hättest du auch nie gehabt bei nur 10 Monaten Arbeitstätigkeit.


    Was mir jedoch sauer aufstößt: wieso orientierst du dich aus dem Studium heraus ins ALG 2? Wieso nicht in Arbeit, z. B. bei McDonalds, wenn du da schonmal gearbeitet hast? Weil du auf eine Umschulung hoffst? Da kannst du im ALG 2, wenn du jung und gesund sowie ungebunden (du bist ja nicht verheiratet) bist, lange warten. Denn im ALG 2 ist so ziemlich jede Arbeitstätigkeit zumutbar, auch im ungelernten Bereich, auch bei Zeitarbeitsfirmen. Da sieht es mit einer teuren Umschulung eher mau aus. Dessen ungeachtet, das du wohl schon genug Lebenszeit mit Schulbesuchen verschwendet hast, wenn ich das so nachvollziehe, was du schreibst.


    Hallo und danke für die schnelle Antwort.


    Ja, in erster Linie geht es mir um eine Umschulung.
    Nach meiner ersten Ausbildung habe ich knapp 5 Jahre im Ausbildungsbetrieb gearbeitet bis dieser geschlossen und die Produktion ins Ausland verlagert wurde (Textil). Nach etwa einjähriger Arbeitslosigkeit und einer abgebrochenen zweiten Ausbildung habe ich dann meine Allgemeine Fachhochschulreife nachgeholt und direkt im Anschluss ein Studium begonnen, dass ich nach dem ersten Semester gewechselt habe. Jetzt hänge ich im zweiten Studium und auch das macht mir keinen Spaß, ich würde viel lieber arbeiten. Allerdings sind meine Chancen als Quereinsteiger im kaufmännischen Bereich mit meiner Ausbildung utopisch.
    So jung bin ich allerdings nicht mehr (werde im Sommer 32), empfinde meine Schulbesuche aber nicht als verschwendet. Immerhin habe ich ja in dieser Zeit meine Allgemeine Hochschulreife erlangt und nicht "rumgegammelt". ;)
    Über das Kursnet habe ich einige Angebote zu Umschulungen in meiner Nähe gesehen und frage mich nach deiner Antwort, wem diese denn dann zustehen würden. Meines Erachtens erfülle ich die Kriterien.


    Nochmal bei Mc Donald's arbeiten kommt für mich nicht in Frage. Einerseits, weil das Einkommen einfach zu unkonstant ist (hier wird nur in Teilzeit angestellt) und ich andererseits so nichts für meine Altersvorsorge tun kann oder überhaupt über Familienplanung nachdenken kann. Solche und ähnliche Jobs würden mir das Gefühl vermitteln auf der Stelle zu treten. Ich möchte schon etwas Solides haben.


    Danke für den Link, ich werde mich dort mal einlesen.
    edit: OK, das Meister-Bafög muss also in voller Höhe angerechnet werden. Wie sieht es denn mit dem Bildungskredit aus? Das ist ja eigentlich kein Einkommen sondern ein Darlehen. :-/

  • Zitat

    Nochmal bei Mc Donald's arbeiten kommt für mich nicht in Frage.


    Danach wird dich niemand fragen, wenn du ALG 2 beziehst. Du wirst da arbeiten müssen, wenn du nicht sanktioniert werden möchtest.


    Die Antwort zum Bildungskredit steht im Übrigen auch in den Fachlichen Hinweisen.


    Was hast du genau gelernt im Textilbereich? Es gibt noch genug Textilindustrie in Deutschland, wieso meinst du, dass du da keinen Job finden kannst? Dessen ungeachtet, dass es dabei bleibt, dass man dir mal eben so eine Umschulung genehmigt, wenn du anderweitig arbeiten kannst.


    Umschulung wäre das letzte Mittel der Wahl. Entweder für Leute mit gesundheitlichen Einschränkungen, die ihren erlernten Beruf deswegen nicht mehr machen können oder aber z. B. für Leute mit einer Einstellungszusage oder aber, dass der Beruf in Deutschland so gefragt ist und es so wenig Fachkräfte gibt, dass eine Einstellung sehr wahrscheinlich ist (in letzter Zeit Altenpfleger, Erzieher...).

  • Gelernt habe ich Modeschneiderin. Ich weiß, dass ich in dem Bereich keinen Job mehr finde, weil ich nach meiner Entlassung ein Jahr versucht habe einen neuen Job zu bekommen. ;)
    Natürlich könnte ich Teilzeit als Änderungsschneider arbeiten, das ist aber nicht ernsthaft eine Option. Einerseits bin ich schon sehr lange aus dem Beruf raus und sehe meine Zukunft eindeutig im kaufmännischen Bereich, andererseits möchte ich von einem Job leben können und mich nicht als Multijobber gerade so über Wasser halten.
    Habe gerade mal spontan eine Suche in der Jobbörse gemacht (Umkreis 80 km) und ganze 8 Angebote bekommen, von denen 5 von Zeitarbeitsfirmen sind (nehme ich nicht so wirklich ernst), 3 nur in Teilzeit, 5 weiter weg als die 80 km und alle auch nicht so richtig auf meinen eigentlichen Beruf passen (zB. Sattler, Bekleidungstechnischer Assistent, ...). Das sind für mich keine ernst zu nehmenden Angebote sondern maximal kurzfristige Lösungen.


    Danach wird dich niemand fragen, wenn du ALG 2 beziehst. Du wirst da arbeiten müssen, wenn du nicht sanktioniert werden möchtest.


    Selbst wenn ich dort nochmal arbeiten wollen würde (will ich nicht, da es am Ende nur noch Ärger dort gab), einstellen würden die mich sowieso nicht mehr.


    Ich werde diese Woche mal zum BIZ fahren und schauen, ob man mich dort etwas aufklären kann.
    Ansonsten habe ich ja noch die Option weiter zu studieren und kümmere mich dann um eine Ausbildung, sobald mein Freund mit dem Techniker fertig ist. Ist zwar blöd, weil ich so Zeit verliere, aber einen anderen Ausweg sehe ich nicht.
    Alternativ würde ich mich beim BIZ noch informieren, inwieweit mir Wohngeld zustünde, wenn ich jetzt (bzw. im September) eine Ausbildung beginnen würde. Dies zusammen mit der Vergütung und etwas Hilfe von meiner Familie könnte eventuell auch reichen, ohne das käme dann nur die Option oben in Frage. Natürlich wäre es mir lieber nicht noch mehr Schulden durch Bafög und Studienkredit anzuhäufen, aber dies ist mit allemal lieber als irgendwo als Zeitarbeiter im 3-Schicht-System mit 700€ im Monat nach Hause zu gehen.


    Um es nochmal zu betonen - ich bin nicht faul oder will mir Leistungen erschleichen, ich will nochmal neu anfangen. Dazu zählt für mich nicht, dass ich jeden aktuell verfügbaren Job annehme nur der Arbeit willen, sondern ich mich richtig ausbilden lasse.


    PS: Angaben zum Bildungskredit konnte ich auf der Seite nicht sofort finden, was irgendwie an der Unübersichtlichkeit liegt. Ich werde nochmal ausführlich suchen.

  • Was du willst, ist bei Hartz IV vollkommen uninteressant. Du hast eine abgeschlossene Ausbildung, eine abgebrochene Ausbildung und zwei x dein Studium abgebrochen. Da kannst du keine Ansprüche stellen. Du musst nehmen, was man kriegt. Deine Wünsche interessieren niemanden. Entweder kannst du deine Wünsche selbst bezahlen oder du kannst sie zu Grabe tragen. Ich habe dieses Jahr mein 30-jähriges Dienstjubiläum. Das ist auch nicht mein Traumjob. Ich mache ihn, weil ich damit meinen Unterhalt finanziere und von keinem Amt abhängig bin. Wenn ich dann hier lesen muss, dass ich dieses und jenes nicht will, weil das nicht mein Wunsch- oder Traumberuf ist, dann wird mir übel.

  • Hallo,


    Morticia schrieb:

    Gelernt habe ich Modeschneiderin.


    Hab´ich auch mal gelernt. Damals hieß das noch Bekleidungsschneider. Da gibt es heute in Deutschland tatsächlich fast keine Stellen mehr.


    Ich hatte damals (Anfang der 90er) noch ein bekleidungstechnisches Studium drangehängt. Damit läuft es heute immer noch recht gut.


    Mortcia, wie wärs denn mit einer Weiterbildung zum Bekleidungstechniker? Oder eine Weiterbildung zum ModellmacherIn bei Müller & Sohn in D´dorf oder München? Damit bekommst Du, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, einen Job.


    Wo bist denn Du ansässig?


    LG chico