Hallo
Ich habe nun schon Google bemüht, aber so richtig beantwortet wurden mir meine Fragen noch nicht.
Mein Freund und ich bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Er macht gerade seinen Techniker und bekommt dafür Meister-BaföG und einen Bildungskredit in Höhe von 300€, ich studiere im 3. Semester und kriege den BaföG-Höchstsatz und habe zusätzlich einen Studienkredit in Höhe von 500€. Mein Studium läuft nun aber überhaupt nicht und ich würde gerne versuchen über das Arbeitsamt eine Umschulung zu bekommen (erste Ausbildung wurde 2002 abgeschlossen, der Beruf ist aber inzwischen in Deutschland so gut wie ausgestorben).
Da ich mich aber nicht blindlings exmatrikulieren möchte (müssen teilweise schon rechnen wie wir so hinkommen) habe ich versucht meinen Bedarfsanspruch zu berechnen. Auf der Seite der Studis ist unsere mögliche Konstellation in Fall 1 recht gut beschrieben, aber ich blicke nicht genau durch, was jetzt angerechnet wird und was als Freibetrag zählt.
Wenn ich nun in einen ALG 2-Rechner für ihn Einkünfte von 400€ (für BaföG, genannte Abzüge auf der Studis-Seite schon runtergerechnet) und 100€ (300€ Bildungskredit, aber für die Fahrtkosten zur Fachschule gehen knapp 200€ für eine Monatskarte der Bahn drauf und soweit ich das jetzt mit Google rausgefunden habe kann man dies abziehen) eingebe, meine Felder frei lasse und unsere Warmmiete von 535€ eintrage (Mietpreisspiegel unserer Stadt wären 4,82€/m²), dann wird mir ein Betrag von 921€ angezeigt. Kann das sein oder muss ich das volle "Einkommen" meines Freundes eintragen und anrechnen lassen?
Nicht, dass das hier falsch verstanden wird. Es geht mir nicht darum das Maximum rauszuschlagen, ich möchte nur nicht noch mehr Schulden durch ein Studium anhäufen, bei dem ich sowieso nicht sehe, dass ich einen Abschluss schaffe, aber möchte auch nicht ALG 2 beantragen um dann hinten und vorne nicht hinzureichen. Wir leben nicht verschwenderisch, aber Einsparpotential ist auch nicht mehr wirklich vorhanden. Ein Studienfachwechsel ist ausgeschlossen, den habe ich bereits hinter mir.
Bevor ich von 2009-2012 einen höheren Abschluss an einer Einrichtung für Erwachsenenbildung nachgemacht habe, habe ich ca. 10 Monate bei Mc Donald's in Teilzeit gejobbt (hatte monatlich durch Schichtzulagen zwischen 800-1000€), habe mich dann aber nicht arbeitslos gemeldet, da Teilzeitjob und Schule nahtlos ineinander übergegangen sind und ich auch in den ersten Monaten der Schule (ca. 7 oder noch am Wochenende dort in einer geringfügigen Beschäftigung angestellt war bis mir gekündigt wurde. Hätte ich eventuell sogar Anspruch auf ALG 1 oder ist das mit der versäumten Meldung der Arbeitslosigkeit (bestand ja durch die Schule eigentlich nie) nun verwirkt?
Danke im Voraus für die Antworten.