Arbeitslosengeld 1 beantragen trotz abgabe von Arbeitslosengeld 2 antrag?!

  • Hallo,
    Ich hoffe mir kann jemand helfen,


    Ich bin 25 jahre alt und in der 26. schwangerschaftswoche, aufgrund meiner Schwangerschaft wurde mein Befristeter Ateitsvertrag nicht verlängert ---> Arbeitsvertrag ging bis 31.01.2014
    Da ich nur 7 monate in der firma gearbeitet hatte musste ich einen weiterbewilligungsantrag auf ALG2 stellen was ich auch rechtzeitig gemacht habe. Der antrag wird aber noch nicht bearbeitet weil meine letzte Einkommensbescheinigung noch fehlt die ich ja erst in den nächsten tage bekomme...wurde mir so von meiner firma ausgerichtet.
    Dass, ist das erste was ich nicht verstehen kann...
    dann hatte ich am 31.01 im arbeitsamt angerufen und wollte mich arbeitslos melden und die dame sagte dass, ich das persönlich machen müsste und ich soll mein Antrg auf ALG1 abgeben und ab dem tag wo ich mich arbeitslos melde bekomme ich dann auch ALG1....häääää dachte ich warum denn ALG1 wenn ich doch ALG 2 beantragt habe...


    ich war bis jetzt noch nich im arbeitsamt weil ich ja noch auf die einkommensbescheinigung warte jetzt weis ich nicht weil das sind ja schon 10 tage sozusagen überfällig...wie wird das jetzt mit dem ALG 2 gerechnet werden mir da 10 tage vom geld abgezogen oder gilt das nur für den antrag auf ALG1 der am ende ja eh abgelehnt wird ???????


    Und das nächste ist das ich zu dem ALG 2 antrag auch mein Antrag auf erstausstattung abgegeben habe was natürlich auch noch nicht bearbeitet werden kann aufgrund der fehlenden Einkommensbescheinigung!!! jetzt gab mir die Diakonie den dringenden rat persönlich im Jobcenter vorzusprechen und denen klar zu machen das ich nur noch eine frist bis zum
    04.03.2014 habe um den ausgefülten antrag der erstausstattung in der Diakonie abzugeben sonst würde ich KEIN!!!geld bekommen :-O :-O
    ich hab natürlich im jobcenter angerufen und mir einen termin geben lassen der am 20.02 ! ist
    ich hab echt angst das ich nix bekomme und dann mit kind und nix da stehe



    Ich hoffe irgendeiner blickt da jetzt durch...ich selber bin schon am verzweifeln :-(:confused:


    lg JellyMaus[

  • Ob du ALG 1 bekommst, hängt von den Vorversicherungszeiten ab. 7 Monate reichen nicht. Aber 12 Monate Arbeit in den letzten 24 Monaten reichen. Für ALG 1 ist eine Arbeitsbescheinigung nötig. Keine Einkommensbescheinigung. Mit ALG 1 würdest du -als Lohn oder ALG 1 - Ersatz - während der Mutterschutzfristen auch Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekommen auf Antrag. Solltest du ALG 1 berechtigt sein: Hast du dich rechzeitig ( spätestens 31.10.2013 ) bei der Agentur für Arbeit ARBEITSUCHEND gemeldet ? Sonst droht 1 Woche ALG 1 - Sperre. In dieser Woche würde es ALG 2 nur als 30% gekürztes Darlehen geben. ALG 1 gibt es ab Tag der persönlichen Antragstellung. Unterlagen kannst du nachreichen, wenn du sie vom Arbeitgeber hast.
    Solltest du nur/auch ALG 2 mit Schwangerschaftsmehrbedarf bekommen, musst du noch Kindergeld beantragen sowie mithelfen bei der Unterhaltsheranziehung des Kindervaters.
    Nach derzeitiger Rechtslage wirkt ein ALG 2 - Antrag auf den 1. eines Monats zurück. Wenn du z.B. heute am 11.02. einen Antrag stellst, bekommst du das ganze Leistungspaket ab 01.02. rückwirkend. Möglicher Geldzufluss wird aber dann auch ab 01.02. berücksichtigt.

  • Hallo und danke für die Antwort.


    Also ich habe mich rechtzeitig Arbeitsuchend im Arbeitsamt gemeldet (drei monate vor ablauf des vertrages)
    Ich war 1 jahr im ALG 1 dann bekam ich für 2 wochen ALG2 und dann hab ich den job bekommen der am 31. 01.2014 ausgelaufen ist... ich hab im dezember ein weiterbewilligungsantrag auf ALG2 gestellt der immer noch nicnht bearbeitet werden konnte aufgrund der fehlenden Einkommensbescheinigung von Januar die ich erst im Februar also die tage bekomm und einreichen kann.
    und im Arbeitsamt wurde mir gesagt ich soll ein antrag auf ALG1 stellen auch wenn der abgelehnt wird...und das ich von dem tag an ALG1 bekomme wo ich mich persönlich arbeitslos melde das hab ich aber noch nich gemacht weil ich ja sowieso ALG 2 ab 1.02.2014 bekommen müsste, weil hab mein antrag und alles ja rechtzeit beantragt und bis auf die fehlende Einkommensbescheinigung is ja auch schon alles abgegeben.


    Jetzt ist nur die frage wenn ich mich jetzt im arbeitsamt arbeitslos melde und den ALG1 antrag stelle und der abgelehnt wird....bekomm ich da die tage die ich mich zu spät arbeitslos gemeldet hab wom ALG2 abgezogen???? also am 1.02. hätte ich mich arbeitslos melden sollen was ich aber erst am 13. 02 mach das sind ja 13 tage...werden mir jetzt die 13 tage vom ALG2 abgezogen?????