Hallo, ich bin neu in diesem Forum und begrüße als erstes mal die Teilnehmer hier.
Meine Frage: Ich erhalte seit letztem Jahr wegen einer unheilbaren Krankheit Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer.
Ich bin ohne Vermögen in die Grundsicherung gerutscht. Nun habe ich noch einen alten Dispokredit bei meiner Bank von 500 Euro. Ein
Bekannter von mir würde mir den Kredit ablösen. Kann das Grundsicherungsamt diese Ablösung dann als Einkommen anrechnen? Ich selbst
gehe eigentlich davon aus dass es kein Einkommen ist, da ich ja dadurch nicht mehr habe, aber andersrum müsste es doch da eine Regelung im Gesetz geben. Leider habe ich dazu noch nichts gefunden. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Bisher habe ich nur mal etwas gelesen, dass dies eine Grauzone wäre. Das hilft mir aber nicht weiter.
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