Hallo Ihr Lieben, kann mir Jemand auf meine Frage antworten? Meine Tochter ist 23, macht das Abi und wird im Sommer fertig. Z. Zt. erhält sie Bafög, da sie seid 1 Jahr und 6 Monaten eine eigene Wohnung hat. Sie wollte im Anschluss studieren, oder noch eine Ausbildung machen ( hat bereits einen Abschluss als Bürokauffrau- also Erstausbildung). Nun die eigentliche Frage: kann sie sich jetzt eine neue, billigere Wohnung nehmen, oder müssen wir sie wieder bei uns aufnehmen? Da U25? Haben selbst nur eine 2- Raumwohnung!
Was kann sie beantragen, Hartz 4 , oder Alg 1, solange sie noch nichts an Anschlussausbildung hat? Danke für ernstgemeinte Antworten.
-
-
Wann will sie denn umziehen? Wenn sie im Sommer fertig ist oder jetzt gleich? Wäre es nicht günstiger, umzuziehen, wenn man weiß, wie es beruflich weitergeht?
Ob sie ALG 1 bekommen kann, hängt von ihren Vorversicherungszeiten ab. Hat sie schonmal (nach der Ausbildung?) ALG 1 bekommen? Wenn ja, von wann bis wann und wie lange? Seit wann macht sie das Abi und erhält Bafög? Ohne nähere Angaben kann man deine Fragen nicht beantworten.
-
Hallo Turtle 1972, meine Tochter hatte ein Jahr lang ALG 1 bezogen, aber nur 184,-eur, da sie eine überbetriebliche Ausbildung machte. Und...mit dem Abi wird sie noch dieses Jahr (2014) im Sommer fertig. Da aber in unserem Ort die Wohnungssituation mit kleinen Wohnungen sehr schlecht ist (Studenten und viele ältere Menschen...), müssen wir jetzt schon uns bemühen, um etwas zu finden! Würde mich trotzdem über eine Antwort freuen. Oder...wo kann sie sich Hilfe holen? VG
-
Ich kann nicht antworten, wenn du nicht korrekt auf meine Fragen antwortest. Ich fragte, WANN sie umziehen will, also das genaue Datum, kein Wischiwaschi. Ich fragte, von WANN bis WANN sie ALG 1 bekommt hat usw... Du musst schon die Fragen genau beantworten!
-
Also....ist das denn relevant die genauen Daten zu wissen?
-
Nein, ich frage aus lauter Langeweile, oder wie?! Umziehen kann sie immer, ob jetzt noch im Bafögbezug oder später mit ALG 1/ALG 2. Wenn sie es bezahlen kann, Kaution und Umzugskosten aufbringt: wer will es verbieten. Und zu ALG 1 kann man nunmal nur mit den genauen Daten was sagen.
-
Ach....nun ...sie bekam Aug.2010 bis Aug.2011 Alg 1. Meine Frage richtete sich auch dahin, müssen wir sie wieder bei uns aufnehmen, da sie noch 23 ist?
-
Der ALG 1 Anspruch dürfte verbraucht sein. Aufnehmen müsst ihr sie nicht...
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
§ 16 Förderungsdauer im Ausland und 3 Jahre Regelung 1
- PAK
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 5,8k
1
-
-
-
-
1 Ausbildung beendet, wolte schule machen, bekomm keine Unterstützung... 27
- Matthiaskroh
-
- Antworten
- 27
- Zugriffe
- 25k
27
-
-
-
-
18 Jahre alt, eigene Wohnung, schul. Ausbildung 1
- Pierre Cardin
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 8,1k
1
-
-
-
-
19 Jahre alt und keine Bleibe.. 3
- silvi2
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 5,2k
3
-
-
-
-
2 Elternabhängige Bafög einkommen +KDU 10
- warwolf
-
- Antworten
- 10
- Zugriffe
- 9,7k
10
-