Beitragsrückerstattung der Krankenkasse

  • Hallo!


    Heute habe ich von meiner Krankenkasse, der TKK einen Scheck über 160 € als Beitragsrückerstattung bekommen. Sozusagen als Dividende. Eigentlich sollten ja Hartz4-Empfänger das nicht bekommen, sondern nur Leute die auch Beiträge einzahlen. Da ich Aufstockerin bin, haben die mich dabei wohl mit berücksichtigt. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich das als Einkommen beim Jobcenter angeben muss und die mir dass dann verrechnen. Das würde aber nur Arbeit machen und für mich ein Nullsummenspiel bedeuten. Sollte ich daher den Scheck gleich zerreißen?


    Petra

  • Kannst du machen. Du kannst auch einen 1000 Euro Schein nehmen und ihn verbrennen, daran hindert dich niemand.Ändert aber nichts daran, dass es Einkommen ist und man es dem Jobcenter bekannt zu geben hat.


    Heißt im Endeffekt, dass du nach Zerreißen ggf. 320 Euro weniger hast...

  • ....
    turtle


    warum aber soll dass denn nun gleich 320 Euro kosten? Wenn sie den Scheck nicht einlöst, kann man ihr auch nur 160 Euro von H4-Geld abziehen und nicht gleich 320 !


    Wenn Sie nun aber den Scheck zerreist oder verbrennt, wieviel hat Sie dann noch
    160 Euro als Aschehaufen
    160 Euro Abzugsbetrag vom H4-Geld
    -----------------------------------
    ??? Euro Miese


    dms


    Kannst du machen. Du kannst auch einen 1000 Euro Schein nehmen und ihn verbrennen, daran hindert dich niemand.Ändert aber nichts daran, dass es Einkommen ist und man es dem Jobcenter bekannt zu geben hat.


    Heißt im Endeffekt, dass du nach Zerreißen ggf. 320 Euro weniger hast...

  • Blödsinn. Einkommen ist alles in Geld oder GELDESWERT. Ein Scheck ist dann anzurechnen, wenn du ihn erhältst, denn ab da kannst du auch darüber verfügen, wenn du wolltest. Wann du ihn einlöst, ist ja wohl dein Bier.


    Und wenn man Bargeld bekommt, ist es auch erst anrechenbar, wenn man es aufs Konto einzahlt, zahlt man es nie ein, sondern gibt es gleich aus, ist es überhaupt kein Einkommen, oder wie dachtest du dir das?!


    Wenn es anders wär, dann wären andere bestimmt längst schon so schlau und ließen sich ihre Löhne per Scheck auszahlen und würden sie dann nur einmal im Jahr einlösen und 11 Monate volles ALG 2 kassieren. Du denkst auch, der Gesetzgeber macht die Hose mit der Kneifzange zu und die anderen Blöden sollen doch ehrlich arbeiten und mit ihren Steuergeldern die Schlauen finanzieren.

  • Zitat

    "Es gilt dann letztlich, der Zuflussmonat der wirtschaftlichen Verwendung; also dann in dem entsprechenden Monat wird die ALG II-Leistung angerechnet/reduziert, wenn die besagten EUR 160,- tatsächlich auf meinem Bankkonto (Kontoauszug) gutgeschrieben sind... !!!!!!..."


    Ich antworte dir nochmal gerne: Zuflussmonat ist der Monat, indem die 160 Euro in GELDESWERT (Scheck) zugeflossen sind. Du kannst gern in § 11 SGB II und den einschlägigen Kommentierungen nachlesen, günstigstenfalls mit einem juris-online-Account.


    Zitat

    Nur sind Ihre o. g. Einlassungen (leider) nicht korrekt


    "Leider" sind nur deine Einlassungen der größte Nonsens ever. Wenn du das Zuflussprinzip nicht verstanden hast, dann führe doch andere Menschen nicht in die Irre. Jedem Blödmann sollte wohl klar sein, dass es nicht einfach weiter ALG 2 gibt, obwohl da einer jeden Monat Schecks in Millionenhöhe erhält und die bunkert, weil er sie erst in x Jahren einlösen möchte.


    Das sollte mal einer vor Gericht versuchen durchzubekommen. Ich würde mich schlapp lachen und so mancher Richter auch. Gibt natürlich auch welche, die böse werden und ob solch einer rechtsmissbräuchlichen Klage das Fähnlein "Mutwillenskosten" schwenken.

  • Zitat

    Ich habe Ihre (haltlosen) Unterstellungen und Beleidigungen mir gegenüber (hier: dem Administrator/Forenaufsicht!!!) gemeldet


    Petze, Petze ging in Laden,....
    wollt für'n Sechser Käse haben,
    Käse Käse gab es nicht,
    Petze Petze ärgert sich,
    Ärgert sich die ganze Nacht,
    Hat vor Angst ins Bett gemacht.

  • Wenn man Blödsinn schreibt, sollte man verkraften können, wenn jemand das Ding beim Namen nennt. Und wenn meine Rechtsauffassung unsäglich falsch sein sollte, dann wundere ich mich doch sehr, dass der Gesetzgeber in § 11 SGB II "Geldeswert" geschrieben hat und dass mein Sozialgericht sich meiner Rechtsauffassung anschließt, wenn ich sie so vor dem SG vertrete.


    Welcher juristische Abschluss qualifiziert dich denn, zu beurteilen, dass die Aussage einer Person, die in der Widerspruchsstelle täglich mit diesen Fragen zu tun hat, falsch ist?!

  • @Yonas42
    Habe mir die drei von dir heute gemeldeten Beträge und den Beitragsverlauf insgesamt angesehen. Ich bin zu der Auffassung gelangt, dass Turtle1972 der Sache nach wiederholt versucht hat, dir anhand eines Beispieles zu erklären, dass ein solcher Scheck gleichzusetzen ist mit Bargeld und dem entsprechend anzurechnen ist, auch wenn er noch nicht eingelöst wurde.

  • Petze, Petze ging in Laden,....
    wollt für'n Sechser Käse haben,
    Käse Käse gab es nicht,
    Petze Petze ärgert sich,
    Ärgert sich die ganze Nacht,
    Hat vor Angst ins Bett gemacht.


    Die Sache ist alternativlos, weil sonst :
    " Herr Dr. ... auf dem Klo brannte noch Licht:mad:, ICH habs natürlich ausgemacht !!!:o

  • Man, das ist ja hier wieder eine Unterhaltung auf höchstem Niveau :cool:. Und auch wenn das Thema schon älter ist: Ja, die TK-Dividende wird wahrscheinlich als Einnahme angerechnet. ALG II ist ja nicht so mein Thema, aber beim FA ist es auch Einnahme/Einkommen. Wer also so etwas bekommen sollte, besser einlösen statt weghauen. Die TK meldet es vermutlich sowieso per Datenaustausch dem Jobcenter.