Hallo,
ich stecke etwas in der Sackgasse was das ALG 2 und einen eventuellen Nebenverdienst und deren Verrechnung am ALG 2 anbelangt! Angedacht wurde zunächst eine Nebenerwerbstätigkeit aus zu üben. Dazu sollte ein Kleingewerbe angemeldet werden. Diese Nebenerwerbstätigkeit sollte jetzt auch mal für ein halbes Jahr soweit getestet werden ob man dann in eine Hauptberufliche Tätigkeit übergehen könnte.
Jetzt sollte man ja vorab dazu eine Gewinn Prognose (Einnamenüberschussrechnung) über ein halbes Jahr für das Jobcenter erstellen, Formular EÜR, Anlage AVEÜR und Anlage SZE.
Laut Aussage des Jobcenters werden vom Gewinn, der nach Abzug aller Betriebsunkosten übrig bleibt, ein Freibetrag von 100€ gewährt und dann noch ein Freibetrag von 20% des restlichen Gewinns gewährt. Was dann übrig bleibt wird dem ALG 2 angerechnet.
ALG 2 Höhe pro Monat sin 806,00€. Und da liegt jetzt nun der Hase im Pfeffer!
Es stehen zwei Berechungsgrundlagen von zwei Mitarbeitern eines Jobcenters im Raum.
1. Beispiel: - Gewinn pro Monat 400,00
- Freibetrag 100,00
- Zwischensumme 300,00
- 20% v. Zwischensumme 60,00
- Anrechnungsbetrag 240,00
Wird jetzt zunächst der Freibetrag von 160,00€ zu ALG 2, 806,00€ dazu gezählt,
Summe = 966,00€ und dann der Abrechnungsbetrag von 240,00€ wieder abgezogen, Endsumme = 726,00€ ?
Oder wird der Gewinn 400,00€ zunächst zum ALG 2 806,00€ dazu gezählt, = 1206,00€,
und dann von diesem Betrag der Anrechnungsbetrag von 240,00€ abgezogen, also dann
= 966,00€ zur Verfügung stehen?
Mir wird leider keine klare Aussage seitens des Jobcenters erteilt und immer nur auf ein Merkblatt SGB-II-Merkblatt-Alg-II verwiesen, da stünde doch alles drin. Klar steht da ein
Rechnungsbeispiel drin, da wird aber irgendwas nach Bruttoeinkommen berechnet. Mir wurde aber immer gegenüber ausgesagt, das vom Gewinn der übrig bleibt gerechnet wird,
also wäre das doch Nettoeinkommen? Und vor allem geht aus dem Merkblatt, nach meinem Verständnis, nicht hervor wie es tatsächlich von was und wie verrechnet wird!
Was ich jetzt bräuchte wäre eine klare Aufstellung und Rechenansicht wie das Ganze tatsächlich und wirklich verrechnet wird, am besten an Hand der obenstehenden Zahlen.
Vielleicht gäbe es auch eine Möglichkeit das in einer EXCEL Tabelle dar zu stellen? Ich selber verwende MS-Office 2003. Vielleicht gibt es hier im Forum jemand der mir da explizit weiter helfen könnte, gerne auch über private Nachricht, notfalls auch gerne telefonisch? Ich werde aus der Geschichte einfach nicht schlau draus? Und nochmals dem Jobcenter anrufen habe ich ehrlich gesagt keine Lust mehr, da ein Mitarbeiter aus der Leistungsabteilung auf meine telefonische Anfrage eh schon darauf genervt reagiert hatte.
Ich würde mich auf jede Rückantwort und Hilfestellung freuen!
Gruß Herman Munster