Hallo,
wir bezogen bis 08/2013 Alg 2. Ab 09/2013 erhielten wir einen Aufhebungsbescheid , da 3 unserer Kinder
eine Lehre begannen:) und mit ihrem Einkommen unsere kompl. Familie aus dem Alg 2 Bezug "herausholten".
Ab 01/2014 sind zwei ausgezogen und somit nicht mehr Teil unserer Bedarfsgemeinschaft. Es verbleiben noch 1 Azubi, Eltern und
2 Grundschüler, welche Halbwaisenrente und "Kinderwohngeld" beziehen.
Beim neuen vorl. Alg 2-Bescheid wird jetzt der Azubi gar nicht mehr berücksichtigt. Weder mit Regelsatz noch mit seinem Lehrlingsentgelt.
Ist das vielleicht so, weil er mit seinem Einkommen plus Kindergeld den Regelsatz übersteigt und auch Wohngeld beantragen müsste ??
Die Kosten der Unterkunft (wir bewohnen ein Eigenheim) werden nur noch gezahlt, wenn sie tatsächlich anfallen. Leider sind dazu im Bescheid keine näheren Erläuterungen vorhanden. Bedeutet das, dass z.B. Schuldzinsen der Bank nur in dem Monat übernommen werden, in welchem sie
anfallen ? In unserem Fall wäre das vierteljährlich und nicht wie früher Schuldzinsen ./. 12 Monate= monatl. Anteil.