Alg 2, Kinderwohngeld und Azubis

  • Hallo,


    wir bezogen bis 08/2013 Alg 2. Ab 09/2013 erhielten wir einen Aufhebungsbescheid , da 3 unserer Kinder
    eine Lehre begannen:) und mit ihrem Einkommen unsere kompl. Familie aus dem Alg 2 Bezug "herausholten".


    Ab 01/2014 sind zwei ausgezogen und somit nicht mehr Teil unserer Bedarfsgemeinschaft. Es verbleiben noch 1 Azubi, Eltern und
    2 Grundschüler, welche Halbwaisenrente und "Kinderwohngeld" beziehen.


    Beim neuen vorl. Alg 2-Bescheid wird jetzt der Azubi gar nicht mehr berücksichtigt. Weder mit Regelsatz noch mit seinem Lehrlingsentgelt.
    Ist das vielleicht so, weil er mit seinem Einkommen plus Kindergeld den Regelsatz übersteigt und auch Wohngeld beantragen müsste ??



    Die Kosten der Unterkunft (wir bewohnen ein Eigenheim) werden nur noch gezahlt, wenn sie tatsächlich anfallen. Leider sind dazu im Bescheid keine näheren Erläuterungen vorhanden. Bedeutet das, dass z.B. Schuldzinsen der Bank nur in dem Monat übernommen werden, in welchem sie
    anfallen ? In unserem Fall wäre das vierteljährlich und nicht wie früher Schuldzinsen ./. 12 Monate= monatl. Anteil.



    :confused:

  • Zitat

    Beim neuen vorl. Alg 2-Bescheid wird jetzt der Azubi gar nicht mehr berücksichtigt. Weder mit Regelsatz noch mit seinem Lehrlingsentgelt.
    Ist das vielleicht so, weil er mit seinem Einkommen plus Kindergeld den Regelsatz übersteigt und auch Wohngeld beantragen müsste ??


    Wahrscheinlich.


    Zitat

    Die Kosten der Unterkunft (wir bewohnen ein Eigenheim) werden nur noch gezahlt, wenn sie tatsächlich anfallen. Leider sind dazu im Bescheid keine näheren Erläuterungen vorhanden. Bedeutet das, dass z.B. Schuldzinsen der Bank nur in dem Monat übernommen werden, in welchem sie
    anfallen ? In unserem Fall wäre das vierteljährlich und nicht wie früher Schuldzinsen ./. 12 Monate= monatl. Anteil.


    Ja, genau so.

  • Das hier:


    wir bezogen bis 08/2013 Alg 2. Ab 09/2013 erhielten wir einen Aufhebungsbescheid , da 3 unserer Kinder
    eine Lehre begannen und mit ihrem Einkommen unsere kompl. Familie aus dem Alg 2 Bezug "herausholten".


    ist selbstverständlich unmöglich, sofern ihr nicht weitere Einnahmen habt!!
    Begründung:
    Von den 3 Azubis kann maximal das überschüssige Kindergeld (2 x 184 plus 190€) = 558€ minus 30€ Versicherungspauschale = 528€ angerechnet werden.
    Da aber alleine die Regelsätze der Erwachsenen (2 x 353) = 706€ betragen, können die 3 neuen Abzubis durch ihr Einkommen die komplette Familie NICHT aus dem ALGII-Bezug herausholen!!
    Entweder sind weitere Einnahmen vorhanden oder ihr werdet betrogen!!
    Daher sollte der Bescheid mit den Einkommen überprüft werden. Die 3 neuen Azubis sind NICHT unterhaltsverpflichtet ihren Eltern und Geschwistern gegenüber, ihr Einkommen darf NICHT angerechnet werden (wie schon gschildert, lediglich überschüssiges Kindergeld). WENN die 3 neuen Azubis ihren Bedarf decken, fallen sie ALLE aus der gemeinsamen BG heraus, EGAL wie alt sie sind!


    Gruß
    Ernie


    Gruß
    Ernie