Erbe und Hartz IV - Rückzahlung der Leistung ?

  • Hallo allerseits


    Ich beziehe Hartz IV ( seit ca 7 Jahren )
    Nun habe ich überraschend aus einem Pflichtteilsanspruch ein recht hohes Erbe erhalten bzw werde es bald erhalten. Ich habe Schulden , die ich davon zahlen möchte und Pläne für eine selbstfinanzierte Ausbildung. Nun habe ich im Internet gelesen das der Staat berechtigt ist sich alle erbrachten Leistungen aus den vergangenen Jahren zurück zu fordern. Das würde über die Hälfte meines Erbes bedeuten , und das kann doch eigentlich nicht wirklich wahr sein, oder ? Damit ist doch keinem Geholfen, denn nach Abzug meiner Schulden stehe ich wieder bei Null da und kann grade wieder beim Amt antreten ?


    Kann ich mich denn ggf einfach beim Amt "abmelden" und sagen ich habe nen reichen Mann kennengelernt oder so ? Muss ich das überhaupt begründen wenn ich keine Bezüge mehr möchte ?


    Um schnelle Hilfe wäre ich dankbar, ich kann einfach nicht einschlafen ( habe das heute alles erst erfahren )


    Liebe Grüße
    Yucca-Palme

  • Die Erbenhaftung des § 35 SGB II betrifft den Fall, dass jemand von einem Alg II-Empfänger erbt. Dann müsste unter bestimmten Bedingungen aus der Erbmasse das an den Erblasser gezahlte Alg II erstattet werden.
    Bei dir ist es aber der umgedrehte Fall. Du bist Alg II-Empfänger und erbst. Die Leistung der Vergangenheit wird somit nicht angetastet. Aber das Erbe wird bei dir als Einkommen angerechnet. Kommt nun drauf an, wie hoch es ist. Entweder dein Alg II wird für 6 Monate um ein Sechstel des Erbes gekürzt oder, wenn das Sechstel höher als dein Anspruch ist, wird die Bewilligung aufgehoben, weil du ja für eine Zeit nicht mehr bedürftig bist und vom Erbe leben kannst. Wenn das Erbe soweit aufgebraucht ist, dass du unter dem Vermögensfreibetrag liegst, kannst du wieder Alg II beantragen.