Bewerbungen

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgende Frage. Ein Freund von mir war selbstständig und musste sein Geschäft aufgeben weil er ein Herzinfarkt hatte er hat Hart4 beantragt und bekommt es jetzt auch. Er hat die Auflage das er 6 Bewerbungen im Monat schreiben muss und das er nicht reinschreiben darf das er ein Herzinfarkt hatte. Das Amt hat gesagt das macht sich nicht gut.


    Jetzt meine Frage ich habe mal gehört das das Amt nicht mehr verlangen darf das man z.B
    3 oder dem Fall 6 Bewerbungen schreiben muss im Monat ist das richtig oder falsch. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.


    Gruß Manni

  • Wie kommst du darauf? Es ist ja gerade gesetzlich vorgeschrieben, dass der Umfang der Eigenbemühungen in der Eingliederungsvereinbarung festgeschrieben wird!


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__15.html


    Zitat

    2. welche Bemühungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte in welcher Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen müssen und in welcher Form diese Bemühungen nachzuweisen sind,


    Wenn man 30 Tage im Monat Zeit hat, sind deiner Meinung nach 6 Bewerbungen im Monat, also ca. 1,25 Bewerbungen in der Woche nicht schaffbar?! Oder wie soll man das verstehen?!

  • denkwürdigen Anweisung, in den Bewerbungen seinen Herzinfarkt zu verschweigen.


    Was ist daran denkwürdig? Wenn man einen Job ernsthaft sucht, muss man sich dem Arbeitgeber bestmöglich präsentieren. Mit Angabe solcher Einschränkungen wird man gleich aussortiert.

  • Der Schwerpunkt meiner Aussage lag eigentlich auf dem Punkt, er DÜRFE nicht reinschreiben, dass er einen Herzinfarkt hatte. Ansonsten gehe ich mal davon aus, dass man sich nach einem Infarkt nicht für eine Tätigkeit bewirbt, die sogleich den nächsten Infarkt auslösen könnte :)

  • Auch das gehört m. E. nicht in ein Bewerbungsschreiben hinein. Wenn man einen Job wirklich haben möchte, dann setzt man alles daran, erstmal zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Evtl. stimmt die Chemie derart, dass sich der AG darauf einlässt, jemanden mit Handicap einzustellen. Aber schon im Voraus auf evtl. Gebrechen hinzuweisen, dient bestimmt nicht dazu, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden.

  • Bis vor 3 Jahren war ich selbst noch Arbeitgeber in einem mittelständischen Unternehmen mit 70 Arbeitsplätzen. Seit 2010 bin ich im Ruhestand und mein Sohn führt seitdem den Betrieb.
    Ich möchte dir sagen, liebe Birgit63, dass die Chemie sofort vergiftet gewesen wäre, hätte sich zu meiner aktiven Zeit jemand auf die von dir umschriebene Art für einen Vollzeitjob beworben, um dann beim Vorstellungsgespräch einzuräumen, nur noch 6 Stunden/Tag arbeiten zu können. An einem guten Tag hätte ich vielleicht gefragt, ob sich der Betreffende wohl zutraue, in 6 Stunden das zu schaffen, wozu andere 8 Stunden benötigen? Wahrscheinlicher aber ist, dass ich gefragt hätte, ob er mir wohl meine Zeit stehlen wolle und das Gespräch beendet.


    Wenn du dir in einem Lokal ein Schnitzel bestellst, dann erwartest du doch auch eine volle und keine Kinder-Portion. Nicht böse sein, will nur veranschaulichen das Offenheit stets der bessere Weg ist ;-)

  • Siehst du und mein Mann hat eben genau die Erfahrung gemacht, die ich beschrieben habe. Er ist chronisch krank, hat das im Bewerbungsschreiben nicht mit aufgeführt, beim Vorstellungsgespräch allerdings die Karten auf den Tisch gelegt und ist trotzdem (oder gerade deshalb) eingestellt worden und arbeitet nun schon 5 1/2 Jahre dort. Weder der Arbeitgeber noch wir haben es bereut. Aber wie jeder Mensch anders tickt, so ticken die Arbeitgeber wohl auch unterschiedlich.

  • Und was meint oder wisst ihr darüber, ob ein Schwerbehindertenausweis mit in einer Bewerbung sollte ?


    Hallo,


    der SB-Ausweis sollte aber zumindest im Gespräch erwähnt werden.
    Warum?
    Zum einen wird ein zukünftiges Arbeitsverhältnis durch weitere Rechtsvorschriften belastet
    (Kündigungsvorschriften, Urlaubsregelungen, Pflichtplatz incl. Abgabenberechnung), welche
    den Arbeitgeber zusätzlich auferlegt werden.
    Zum Anderen sind aber auch in bestimmten Fällen damit der Zugang zu weiteren Fördertöpfen
    eröffnet, um den Arbeitsplatz anzupassen. Dies kann für den Arbeitgeber evtl. Hemmnisse beseitigen.


    Letztendlich ist es auch für den Arbeitnehmer dann klar, welche Ansprüche er evtl. hat.


    Letztendlich kommt es auf die beworbene Stelle und die Art der vorliegenden Behinderung/ Einschränkung
    an.


    Es lässt sich m.E. daher nicht pauschal sagen, ob der SB-Ausweis in der Bewerbung bereits erwähnt werden soll.
    Aber wie ich bereits sagte, im Gespräch sollte er schon mal erwähnt werden.


    dms