Wohnung erst genehmigt und dann wieder abgelehnt.

  • Hallo,


    Ich hoffe wirklich sehr, das ihr mir weiterhelfen könnt.


    Dann fang ich mal an. Ich habe am 07.01.2014 eine Wohnung (80,04 qm) beantragt. Da ich die Wohnung nicht alleine bekommen hätte, wollte ich mit meinem Bruder dort einziehen. Wir haben alles ausgefüllt und dann beim Jobcenter abgegeben. Am 13.01.2014 kam dann die Bestätigung. In dem Brief steht drin : " Die Aufwendung der Wohnung für die neue Unterkunft der .... können für Sie und Ihr Kind übernommen werden. Mein Bruder hat dein ein Termin von Jobcenter bekommen. Seine Sachbearbeiterin hat ihm gesagt, das ich die Wohnung alleine mit meinem Sohn genehmigt bekommen habe. Sie fragte ihn dann, ob er eine eigene Wohnung haben möchte oder dann lieber bei meiner Mutti wohnen bleiben will. Er meinte dann, das er unter diesen Bedingungen lieber bei meiner Mutter wohnen bleiben und das er dann lieber ab und zu bei mir schlafen will.... Nun habe ich am 28.01.2014 wieder ein Brief vom Jobcenter bekommen. Da steht vorlegendes drin. :" Ihr Bruder teile uns mit, dass er bei seiner Mutter wohnen bleiben will" " Daher ist die Wohnung in der .... für Sie und ihrem Sohn nicht angemessen". " Es wird die Angemessenheitsbestätigung für die ..... vom 13.01.2014 wiederrufen". Nun war ich gestern früh bei meinen Sachbearbeiter und fragte, was das soll und das ich meine Wohnung gekündigt habe und den neuen Mietvertrag unterschrieben habe. Da meinte er, das ich den erst Brief vom 13.01.2014 vernichten kann und der 2 Brief vom 28.01.2014 nun zählt. Ich bin total verzweifelt. Was soll ich jetzt machen? Wie soll ich nun vorgehen. Die können mir doch nicht die Wohnung alleine genehmigen und dann wieder abgelehnen und mein Bruder wieder mit einbeziehen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

  • wer soll denn euren Eiertanz mitmachen? Erst willste da mit Kind und Bruder einziehen, da ist die Wohnung dann für drei Personen o.k. Dann soll es nur noch du und dein Kind sein, folglich ist die Wohnung zu groß und sicher auch zu teuer. Warum soll der geneigte Steuerzahler für eure Luxusansprüche abdrücken. Wenn die dich nun einziehen lassen würden, müsste gleich eine Aufforderung kommen, die Kosten der Unterkunft zusenken. Die Miete würde nur für 6 Monate übernommen. Dann hättest du ein Problem. Es ist also das beste für dich, wer will denn schon in 6 Monaten wieder umziehen?

  • Hör blos auf mit Steuerzahler und Nichtsteuerzahler. Diese Begriffe sind von Reichen erfunden worden um den kleinen Mann gegen den kleinen Mann aufzuhetzen um vom System abzulenken. Indem du daran glaubst machst du dich selber zu einem Volksverhetzer, Werkzeug und zu einem Sklaven, der dümmer nicht sein kann.

  • Zitat

    Hör blos auf mit Steuerzahler und Nichtsteuerzahler. Diese Begriffe sind von Reichen erfunden worden um den kleinen Mann gegen den kleinen Mann aufzuhetzen um vom System abzulenken. Indem du daran glaubst machst du dich selber zu einem Volksverhetzer, Werkzeug und zu einem Sklaven, der dümmer nicht sein kann.


    Koffer, teurer Freund, für diese Worte danke ich dir! :-)

  • Wieso unser Eiertanz. Das Jobcenter hat mir und meinem Sohn die Wohnung alleine genehmigt und nach 3 Wochen fällt den ein, das mein Bruder garnicht im Brief erwähnt ist. Ich habe eigentlich gedacht, das man hier Tipps bekommt. Ich bin gestern zum Rechtsanwalt und Sie meinte auch, das ich im Recht stehe. Denn wenn der Chefleiter der Leistungsabteilung nicht durchsieht, kann ich ja wohl nicht dafür.