Kann ich Nachzahlung vom Amt erwarten?

  • Hi,


    Ich beziehe seit zwei Jahren Hartz 4. Innerhalb dieser zwei Jahre, wurde ich für 6 Monate um 30% sanktioniert. Nun wurde mir vor zwei Monaten rückwirkend Halbweisenrente zugesprochen. Auch für den Zeitraum, in dem ich sanktioniert wurde. Also hat das Amt für zwei Jahre Halbweisenrente zurückbekommen. Nun folgendes:


    Die Sanktionen die ich erlitten habe, bezogen sich auf den gesamten Hartz4satz.
    Also 380 - 30% = 114~.


    Da mir nun aber rückwirkend Halbweisenrente zugesprochen worden ist und das Amt das Geld auch erhalten hat, habe ich die 2 Jahre in Wirklichkeit ja nur 260 vom Amt bekommen. Denn 380 - Halbw.rente = 260~.


    Also dürfte das Amt mir doch nur 30% von 260 berechnen. Also 78~ Euro.


    Meine Frage ist jetzt, ob ich für die 6 Monate Sanktion nun die Differenz der beiden Sanktionen einfordern kann.
    Also 114 - 78 = 36. 36* 6 = 216?



    Grüße

  • Nein. Eine Sanktion richtet sich immer nach dem Regelsatz, beträgt also immer x Prozent von z. B. 391 Euro. Außerdem hast du doch sicherlich auch noch Miete erhalten.


    Wieso bekommst du überhaupt HWR? Dazu müsstest du unter 18 sein (dagegen spricht, dass du seit 2 Jahren mit dem vollen Regelbedarf ALG 2 bekommst), eine Ausbildung machen (dann gäbs aber kein ALG 2) oder quasi erwerbsunfähig sein (behindert und kann aus diesem Grund nicht für sich selbst sorgen), dann wärest du aber in der Sozialhilfe und nicht im ALG 2.

  • Es wird kein Einkommen sanktioniert! Das Einkommen wird (und wäre) auf den verbleibenden ALG 2 Bedarf angerechnet, nichts weiter. Die Höhe der Sanktion BEMISST sich nach der Höhe des Regelbedarfs. Egal, was an ALG 2 ausgezahlt wird, also egal, ob du Aufstocker oder Vollempfänger bist.


    Selbst ohne Miete ist es doch einfach zu begreifen:


    alt:
    381 Euro
    - 114,30 Euro Sanktion
    -------------------
    266,70 Euro Bedarf
    - 0,00 Euro Einkommen
    ------------------
    = 266,70 Euro ALG 2


    neu:


    381 Euro
    - 114,30 Euro Sanktion
    ---------------------
    266,70 Euro Bedarf
    - 90 Euro Halbwaisenrente (30 Euro sind anrechnungsfrei wegen Versicherungspauschale)
    ------------------
    = 176,70 Euro ALG 2


    Heißt: wäre die HWR rechtzeitig damals schon geflossen, hättest du damals entsprechend weniger ALG 2 bekommen.


    Im Übrigen verstehe ich immer noch nicht, wieso du überhaupt HWR bekommst, denn du bist nicht unter 18, du machst keine Ausbildung und bist auch nicht aufgrund Behinderung nicht in der Lage, deinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
    --------------------

  • Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Also fiktives beispiel:
    Angenommen, ich bekomme nichtanrechnungsfreie renten, die sich auf 380 euro belaufen. Und nun bekomme ich eine 100%ige sanktion. Also theoretisch(!) nur noch lebensmittelgutscheine für 160 euro pro monat. Dann könnten die mir doch auch nicht die ganzen renten *klauen, selbst wenn meine Miete über 223 euro kosten würde. Wobei ich mich noch frage, wie du auf Miete kommst. Denn selbst eine 100%ige Sanktion hat doch nichts mit Miete zu tun. Das sind doch verschiedene paar schuhe. Sonst müsste man ja wieder zwischen teureren und billigen wohnungen unterscheiden etc..


    Nochmal kurz:
    Sanktion 100%
    Renten 380, miete 200 euro.


    Laut regelungen, wie du sie beschreibst, würden die 20 euro überbleibsel *geklaut werden, ist das so?


    (Alles ausgegangen von einem Regelsatz von 382 euro.)

  • Wir reden nicht aneinander vorbei, du verstehst nur schlichtweg nicht. Die gesetzliche Regelung lautet:


    Zitat

    (1) Bei einer Pflichtverletzung nach § 31 mindert sich das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30 Prozent des für die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs.


    Also, wie hoch ist die Minderung: "30% des...maßgebenden Regelbedarfs". Und der war bei dir 381 Euro, also beträgt die Minderung 114,30 Euro.


    Was wird gemindert?: "das Arbeitslosengeld II".


    Arbeitslosengeld II ist Regelbedarf + Miete abzüglich Einkommen. Nicht nur der Regelbedarf.


    Wenn wir dein Beispiel nehmen, sähe es so aus:


    380 Euro Regelbedarf
    - 380 Euro 100% Sanktion
    200 Euro Miete
    ------------------
    200 Euro Bedarf


    - 350 Euro Rente (30 Euro Versicherungspauschale abgezogen)


    = 0 Euro ALG 2


    Du wirst keine Nachzahlung bekommen. Höchstens von der Rentenversicherung die 30 Euro/Monat, die nicht zur Erstattung angemeldet wurden. Das aber auch nur, wenn es in der Zeit kein anderes Einkommen wie z. B. Kindergeld gab, wo die 30 Euro schon berücksichtigt wurden.


    Würdest du mir bitte endlich beantworten, wieso du überhaupt HWR bekommst?!

  • Nö, bin ich nicht. 2011 erster Beitrag hier: BvB, man will aber umziehen, was dann sicherlich zum Abbruch der BvB führt(e). Wenn man eine BvB macht und eine eigene Wohnung hat, mag es zwar HWR geben, aber dann auch BAB (und Kindergeld) und KEIN ALG 2 (§ 7 Abs. 5 SGB II).


    Und eine BvB dauert auch nicht 2 Jahre... außerdem gibts 2 Jahre HWR rückwirkend, also ab 2012... Und 2012/2013 gibts keine Themen des TE hier. Erst 2014 mit der HWR-Nz, wo aber geschrieben wird, dass es um Monate ohne ALG 2 geht...


    Alles widersprüchlich.

  • Hwr wegen eines neurologischen problems.


    Also ich verstehe dich. Aber...letzter Versuch:
    Guck ma, wenn der Regelbedarf 382 beträgt und ich 380 rente bekomme, dann entspricht mein regelbedarf doch nur noch 2 euro. Ich bekomme also nur 2 Euro vom Amt und den Rest von anderen Institutionen. Institutionen, die mit dem Amt NICHTS zu tun haben. Also: Mein Geld.
    Und du sagst, das Amt sagt "Sch auf das System, unser System setzt alles andere ausser Kraft! Why? Because we can, Bitch!".


    Ich versuche nochmal ein krasseres Beispiel. Das letzte, versprochen.


    Also hartz4 beträgt 382+Miete.
    Ich bekomme 380 rente und meine miete kostet 1 euro.
    Das heißt ich bekomme vom Amt 3 Euro.
    Ich werde zu 100% sanktioniert.
    Bedeutet: Die können mir, obwohl ich nur 3 Euro vom Amt beanspruche, hunderte Euro von mir klauen?

  • Nein, der Regelbedarf!!! ist und bleibt 382 Euro. Das ALG 2!!! wäre dann 2 Euro.


    382 Euro REGELBEDARF!!!!!
    - 380 Euro Rente
    = 2 Euro ALG 2


    Ein allerletztes Mal: die Sanktion errechnet sich NICHT vom ALG 2, also dem, was nach Abzug des Einkommens noch ausgezahlt wird!!!! Sondern vom VOLLEN Regelbedarf.


    Zitat

    Bedeutet: Die können mir, obwohl ich nur 3 Euro vom Amt beanspruche, hunderte Euro von mir klauen?


    Hä?


    Wenn du bei 3 Euro ALG 2 zu 100% sanktioniert wirst, fallen einfach deine 3 Euro weg.


    Lies einfach hier nach: http://harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinweise/FH-31---20.03.2013.pdf
    Randziffer 31.28 und 31.31


    Mir fehlt der Nerv, es dir jetzt zum x-ten Mal zu erklären, ich habe den Eindruck, du wirst es trotzdem nicht kapieren. Halbwaisenrente ist vielleicht "dein Geld", aber DEIN Geld MINDERT natürlich den ALG 2 Anspruch. Ansonsten würde JEDER ALG 2 bekommen, egal, wieviel "eigenes" Geld er hat, "Bitch"!


    Und natürlich haben andere Sozialleistungsträger etwas mit dem Jobcenter zu tun. Sie zahlen nämlich Leistungen, die dem ALG 2 VORRANGIG sind, also auf ALG 2 anzurechnen sind als Einkommen.

  • Über meinem zitat schreibst du die sanktion ergibt sich über den regelbedarf (die unterschiede zwischen alg 2 und regelb. hab ich jetzt verstanden)
    Unter meinem zitat scheibst du, wenn ich über alg 2 sanktioniert werde...gibt es jetzt 2 wege sanktioniert zu werden? ...


    Für den ersteren Fall tritt der untere Post dann in Kraft.

  • Ja dann ist es doch eine Art Diebstahl...


    Stell dir vor du bekommst von deiner Oma 100 Euro pro Monat. (sie schickt es deinem Vater aufs Konto der es dir dann geben soll).
    Von deinem Vater bekommst du 100 euro pro Monat. (Er gibt es dir Bar)
    Jetzt sagt dein Vater "wenn du morgen nicht den Müll rausbringst, gibts 30% weniger Taschengeld von mir!".


    *Du bringst den Müll nicht raus*


    Anfang nächsten Monat gibt dir dein Vater 140 Euro.
    Und du fragst: "warum nur 140, müsste doch 170 sein?".
    Er sagt: "nein ich gebe dir dein gesamtes Taschengeld minus 30%."
    Du sagst :"Warum mein gesamtes, du hast mit dem Geld das Oma mir gibt nichts zu tun, sie hat mir 100 geschickt, damit ich 100 bekomme."
    Er sagt: "pech" und behält das Geld.

  • Hä?! Bei dir ist es ja wohl der Fall, dass du eben MEHR ALG 2 bekommen hast als die paar Euronen Halbwaisenrente und auch noch mehr, als du die Sanktion hattest. Wäre es weniger gewesen, z. B. nach Sanktion nur ein Auszahlbetrag von z. B. 20 Euro, dann würde dem JC nur 20 Euro HWR zustehen und dir der Rest.


    Aber du hast doch auch nach Abzug der Sanktion noch höheres ALG 2 erhalten als die HWR beträgt. Ist denn das so schwer zu verstehen?!

  • Es geht nicht darum wer mehr gibt, sondern was einem laut System zusteht. Wenn du dir mal mein Beispiel anguckst: würdest du dich von deinem vadi ungerecht behandelt fühlen? Oder wärst du davon überzeugt, dass dir der volle Betrag deiner Oma zusteht, weil Ihre Zahlung an dich, reingarnichts mit deinem Vada zu tun hat?

  • Ich gucke mir deinen Schrott nicht mehr an.


    381 Euro ist der Regelsatz, 30% davon werden gekürzt, bleiben also 266,70 Euro Bedarf. Davon wären bei rechtzeitiger Zahlung deine paar Glocken HWR abgezogen worden, so dass es eben noch ca. 100 Euro ALG 2 gegeben hätte. Weil das JC aber, da die HWR noch nicht gewährt worden ist 266,70 Euro gezahlt hat, steht ihr die HWR zu. PUNKT.


    Junge, ich arbeite als SB in der Widerspruchsabteilung, fahre wegen so einem Scheiß jede Woche zu Gericht. Wenn dem nicht so wäre, hätte mir das ein Richter sicherlich irgendwann mal erzählt.


    Aber langsam wirds mir jetzt mit dir doch ein bisschen zu blöd. Wenn du meinst, die DRV hätte an dich auszahlen müssen, musst du sowieso die DRV verklagen, da die DRV dein Schuldner wäre. Und nicht das JC. Viel Spaß dabei. PKH wirds aber nicht geben, da klare Rechtslage.