Anspruch auf ALG II

  • Hallihallo!


    Also, ich bin 23 Jahre alt, lebe seit Juni vergangenen Jahres in meiner eigenen Wohnung und bin jetzt leider gezwungen, Hartz IV zu beantragen. Vorher war ich bezieher von ALG I, und davor bei insgesamt drei Arbeitgebern mal länger, mal kürzer tätig. Eine abgeschlossene Ausbildung habe ich ebenfalls. Jetzt meine Frage: Ich habe oft gelesen, dass meine Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind für mich, sofern ich die Ausbildung abgeschlossen habe, allerdings sind die Beiträge aus 2012/2013 und ich weiß nicht um deren Aktualität. Darüber hinaus haben mir Verwandte vor wenigen Wochen gesagt, dass meine Eltern durchaus in der Pflicht stehen und ich notfalls sogar wieder zu Hause einziehen müsse? Wie verhält sich das jetzt?

  • Da du eine abgeschlossene Ausbildung hast und schon seit gerauimer Zeit deinen Lebensunterhalt selbst bestritten hast, kannst du ohne Einschränkungen für dich Alg II beziehen. Die Eltern sind nur zuständig so lange du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast. Eine Verweisung auf den elterlichen Haushalt gibt es nur, wenn ein U 25 dort auszieht und unmittelbar danach Alg II beantragt.