Lebenslauf Ehepartner

  • Hallo zusammen!


    ich falle einfach mal mit der Tür ins Haus:


    mein Mann hat heute im Jobcenter angerufen, um sich nach Hartz4 zu erkundigen.
    Er hat der Dame erklärt, dass es mit der Selbstständigkeit nicht so klappt und er für viele Jobs (als promovierter Akademiker) überqualifiziert ist.
    Zusätzlich hat er angegeben, dass er verheiratet ist und ich Studentin mit Studi-Job bin.


    Nun ruft ihn Montag ein SB an und wir beide sollen Personalausweis und Lebenslauf bereithalten.


    Was ich nicht verstehe, warum mein Lebenslauf?
    Ich studiere noch, verdiene was nebenbei... Ich soll doch nicht vermittelt werden??
    Müssen wir überhaupt Lebensläufe am Telefon vorlesen oder hinschicken?


    Lieben Dank!
    Coffee

  • Hallo,
    dein Mann hat Fragen gestellt, und möchte eine Antwort. Ist ok. Kann er auch erwarten.
    Aber er hat keinen Antrag auf ALG II gestellt. Also kann er auch nur das mitteilen was er bereit ist zu sagen.
    Solltet Ihr aber einen Antrag stellen müssen, dann müsst Ihr beide Die Hosen runter lassen.
    Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft und es muss alles angegeben werden was Ihr beide habt.
    (Einkommen,Ausgaben)


    MfG
    mani

  • Hallo!



    Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft und es muss alles angegeben werden was Ihr beide habt.
    (Einkommen,Ausgaben)


    Das ist mir klar, aber was hat mein Lebenslauf damit zutun?
    Bei Antragstellung: Einkommenssteuererklärung, Kontoauszüge, meine Gehaltsbescheinigungen, alles ok!
    Auch Lebenslauf von meinem Mann zu Korrekturzwecken...


    Ich jedoch stehe in einem Arbeitsverhältnis als studentische Aushilfe, benötige keine Vermittlung, wozu dann der Lebenslauf von mir?


    Danke schön!
    Coffee

  • [quote='Coffee','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=84810#post84810']Hi,
    Was kann an einem Lebenslauf von einem promovierten Akademiker
    korrigiert werden?


    Aber ihr wollt Auskunft und stellt Fragen.
    Ihr erwartet Antworten.
    Es werden Gegenfragen gestellt. Aber Ihr wollt keine Angaben machen.
    Dann sind die Antworten genau so.
    Außerdem ist der Lebenslauf von euch beiden zum jetzigen Zeitpunkt völlig uninteressant.
    Wenn Ihr denn Antrag stellen müsst, dann kommen ganz andere Fragen!


    Lg
    mani

  • Wo habe ich jemals geschrieben, dass ich wir keine Angaben machen wollen?


    Bei Antragstellung: Einkommenssteuererklärung, Kontoauszüge, meine Gehaltsbescheinigungen, alles ok!


    Alles, was zur Berechnung und Genehmigung/Ablehnung eines Antrags benötigt wird, werden vorgelegt werden.


    Dann erkläre mir bitte, was ein Lebenslauf von mir (ich bin mit 18 Stunden die Woche beschäftigt, darf laut Gesetz neben dem Studium 20 Stunden arbeiten und studiere. Kann mir also auch nicht "besseres" suchen) mit der Arbeitssituation meines Manns zu tun hat.
    Vielleicht verstehe ich es bis jetzt einfach nicht.


    Vor allem möchten sie, dass wir beide unsere Lebensläufe bei dem telefonischem Beratungsgespräch vor uns liegen haben...

  • Ich frage mich langsam mit wem Dein Mann telefoniert hat.
    Also nach Jobcenter klingt das nicht.
    Beratungsgespräch mache ich Auge in Auge.


    Und Du immer mit deinem Lebenslauf, den interessiert kein Schwein.


    Aber wenn dein Mann ALG II beantragen muss, dann seid Ihr eine BG (weißt Du was das ist?)ein Topf.



    Lg
    mani

  • Mein Mann hat bei der Servicenummer des zuständigen JC angerufen und um einen Beratungstermin gebeten. Kurz auf Nachfrage die Situation erklärt (promoviert, Selbstständigkeit, Ehefrau Studentin mit Nebenjob).
    Daraufhin hat man ihm gesagt, dass am Montag "jemand" anrufen wird und wir beide die Personalausweise und Lebensläufe bereithalten sollen.


    Und ja - genau das wundert mich.


    Das wir mit unserem Vermögen, etc in einem Topf geworfen werden, ist mir auch klar, aber darum geht es nicht.

  • Es werden deine Grunddaten ins Vermittlungsprogramm aufgenommen, weil du nunmal Teil der BG bist. Da du aber als Studenten a) vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen bist und b) nach § 10 SGB II auch keine Arbeit aufnehmen musst, wird das dann erstellte Bewerberprofil auch gleich wieder quasi auf inaktiv gesetzt. Aber die Datenerfassung ist nunmal so...


    In diesem Programm (Verbis) werden später auch mal Anrufe aufgenommen, falls du mal mit dem JC telefonierst und was regeln willst.