Hartz4 für die Eltern, Bafög für die Tochter

  • Hallo,
    wir sind eine Familie mit einer 21-jährigen Tochter. Bisher bekamen alle drei Hartz4, bzw Sozialgeld.
    Nun geht die Tochter studieren und bezieht Bafög. 422 €, wovon 42 € als Mietzuschuß angerechnet wird.
    Die Hartz4-Behörde stellt nun die Zahlungen für die Tochter ein und gibt 31€ mtl. zur Miete dazu.
    Da wird Bafög als Einkommen verrechnet. Aber die Hälfte vom Bafög muss doch zurück gezahlt werden, das kann man doch da nicht verrechnen , oder?

  • Als Studentin ist die Tochter von Hartz IV ausgeschlossen. Sie muss ihren Mietanteil selbst bezahlen und auch für ihre Lebensmittel etc. sorgen. Dass sie die Hälfte vom Bafög zurückzahlen muss spielt keine Rolle. Jeder Student muss dass ja. So wie du schreibst, bekommt sie ja sogar noch einen Teil der Miete vom JC.

  • Da wird Bafög als Einkommen verrechnet. Aber die Hälfte vom Bafög muss doch zurück gezahlt werden, das kann man doch da nicht verrechnen , oder?


    Doch. Steht so im § 11 S. 2 SGB II: "Als Einkommen zu berücksichtigen sind auch Zuflüsse aus darlehensweise gewährten Sozialleistungen, soweit sie dem Lebensunterhalt dienen"