Hallo Ihr Lieben,
ich habe da eine Frage an euch, und zwar erhalte ich zur Zeit Hilfe zum Lebensunterhalt für mich und meinen 6 Jährigen Sohn da mein Einkommen nicht reicht um alle kosten abzudecken.
Ich möchte eigentlich demnächst mit meinem Freund zusammenziehen und habe mal gehört das wenn man zusammenzieht, 1 Jahr auf Probe vom Amt gewilligt bekommen kann. Dafür gibt es nach meinen ersten Recherchen den § 7 Absatz 3 und 3 a SGB II.
Gibt es dazu irgendwelche Einschränkungen oder hat man gar keine Chance weiter Hilfe zum Lebensunterhalt zu bekommen?
Hier einmal unsere fakten zu diesem Thema.
Mein Einkommen:
Gehalt: 860,- EUR Brutto - 710,- EUR Netto
Unterhaltsvorschusskasse Kind: 180,- EUR
Hilfe zum Lebensunterhalt: 520,- EUR
Mein Freund verdient:
Gehalt Brutto: 2.500,00 €
+ geldwerter Vorteil Firmenwagen (1%): 200,00 €
+ geldwerter Vorteil Fahrkosten (5 km) 30,00 €
= zu versteuerndes Brutto 2.730,00 €
Gehalt Netto nach Steuern: 1.747,69 €
- geldwerter Vorteil gesamt - 230,00 €
- Pfändung (Insolvenz) - 155,00 €
= Auszahlungsbetrag 1.362,69 €
Hiervon gehen nochmal Unterhalt für sein Kind ab in Höhe von 272,- EUR, das bedeutet das er im Grunde ein bereinigtes Einkommen von 1090,- EUR hat wenn ich es richtig sehe.
Besteht überhaupt eine Chance das ich weiterhin zumindest als Überbrückung für das eine Jahr auf Probe Hilfe zum Lebensunterhalt erreiche?