Erfahrung: Fernstudium + Alg / Hartz 4 ?

  • Hallo,


    ich bin 26 Jahre alt, gelernte Industriekauffrau und werde wohl ab April kein Bafög mehr erhalten!


    Also ich gehe von einer Ablehnung aus, da ich nicht die vorgeschriebenen ECT Punkte erreiche.
    Das hat leider seine Gründe, wir hatten in der Familie letztes Jahr starke Probleme mit 2 DepressionErkrankungen, die uns sehr belastet haben.


    Mir ist klar, dass es nunmal Richtlinien gibt usw... alles okay... ich möchte mich jetzt nur für den Notfall einmal informieren.
    Mein Traum wäre es natürlich mal ausnahmsweise ohne finanzielle Sorgen mein Studium endlich voran zu bringen... weil diese blocken mich ungemein, weil ich mir den ganzen Tag Gedanken mache... wie ich das auf die Reihe bringe und was ich tun soll... da ich wirklich einfach nur mal gerne mich voll und ganz auf's Studium konzentrieren würde!


    Naja, jedenfalls wird mir ja nichts anderes übrig bleiben als mit eine TZ oder VZ Stelle zu suchen, auch wenn das Studium dann wieder leiden wird.


    Aber was passiert, wenn ich keine finde bis dahin? Kann ich mich dann beim Amt melden - und wie stehen die zum Studium? Es ist ein Fernstudium ( Fernuni Hagen) in Wirtschaftswissenschaften.
    War jemand schonmal in der Situation?
    In einem Falll hörte ich, dass sie da schon Wert drauflegen das so schnell wie möglich gut zu beenden... und es Sachbearbeiter gibt, die einen da recht in Ruhe lassen... aber muss man da Glück haben?


    Über ein Studienkredit grüble ich auch sehr nach...habe leider schon einen Kleinkredit, möchte ungern noch mehr Schulden machen :(


    Liebe Grüße & Frohes Neues!

  • Wenn ich aber Bafög abgelehnt bekomme, entfällt diese Regelung wieder soweit ich weiß!


    Hallo,
    dann bleibt doch deine Ausbildung an sich weiterhin förderungsfähig
    § 7

    Zitat

    (5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
    oder der §§ 51, 57 und 58 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben
    über die Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.


    Die Ablehnung erfolgt doch nur, weil Du für eine Weiterförderung nicht die Voraussetzungen erfüllst.

    Zitat

    ...Also ich gehe von einer Ablehnung aus, da ich nicht die vorgeschriebenen ECT Punkte erreiche....


    Sollte ich falsch liegen möge man mich korrigieren.


    dms


    Nachtrag: da war schon jemand schneller


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