Rückzahlung / Aufrechnung ALG II

  • Hallo an alle,


    ich habe zwei Fragen


    1. In den Freibeträgen beim ALG II ist ja eine Pauschale für die Haftpflichtversicherungen enthalten (sofern diese die Pauschale nicht übersteigen) Bis Oktober 2013 wurden mir für meine Haftplichtversicherung jedoch zusätzlich zu der Pauschale die Beiträge als Einkommensminderung angerechnet, also eigentlich ein Fehler des JC zu meinen Gunsten. Darf das JC diese Beträge jetzt zurückfordern?


    2. Ich bin Aufstocker. Da ich in den letzten Monaten unterschiedliches Einkommen hatte (Jahressonderzahlung, Leistungsprämie etc.) ist in dem Zeitraum von Oktober bis Dezember 2013 eine Überzahlung von ca. 600 Euro entstanden. Innerhalb welcher Frist muss das JC Überzahlungen zurückfordern und darf es die Rückzahlung in einer Summe verlangen, oder gibt es einen monatlichen Maximalbetrag, bis zu dem ich die Überzahlungen zurückerstatten muss?


    Danke vorab für Eure Hilfe


    Claudia

  • 1. Welche Haftpflicht meinst du? Der 30 €-Freibetrag ist für sonstige Versicherungen. Die Kfz-Haftpflicht als gesetzlich vorgeschriebene Versicherung wird zusätzlich abgesetzt. Wenn es sich um die private Haftpflichtversicherung handelt, ist sie in der 30 €-Pauschale enthalten. Sollte eine Überzahlung eingetreten sein, gilt die Vertrauensschutzregelung (§ 45 SGB X) und du brauchst nichts zurückzahlen.


    2. Das JC hat ein Jahr Zeit. Die Forderung wird grundsätzlich in einer Summe fällig, kann aber mit 10 % der monatlichen Regelleistung aufgerechnet werden (§ 43 SGB II). Wenn der Leistungsbezug beendet ist, kann man mit der Kasse eine Ratenzahlung vereinbaren.