Student + ALG II wie komme ich heil raus?

  • einen schönen guten abend,


    nun wie man sieht habe ich den weg zu Euch gefunden...


    mein anliegen werde ich kurz niederschreiben, aber davor möchte ich folgendes betonen, Deutsch ist NICHT meine muttersprache, also bitte schon mal um entschuldigung, wenn das eine oder andere nicht deutsch genug klingt.


    seit 2,5 jahren bin ich geschieden. aus der ehe habe ich ein kind (minderjährig). selbst bin ich student, kurz vor dem abschluss. (noch ein jahr).


    nach der trennung bin ich natürlich umgezogen in meine jetztige wohnung. bei jobcenter habe ich antrag gestellt. (erhoffte ich ein wenig unterstützung für mein kind).ich habe jede antwort e h r l i c h beantwortet - auch das, dass ich student bin.
    allerdings wurde mein antrag bewilligt und zwar in voller höhe, quasi so, als ob ich arbeitslos wäre.
    ich habe mich gewundert aber auch natürlich gefreut. wusste nicht was los ist.
    folgeantrag - alles wieder ehrlich angekreuzt. - kam wieder bewilligungsbescheid.
    nach einem jahr habe ich ziemlich angst bekommen, aber muss ich gestehen - es war mir sehr große hilfe, denn ich konnte so schnell studieren (alleinerziehend und schaffe in regelstudienzeit fertig zu werden!). wenn ich nebenjob hätte, hätte ich doppelt so lange gebraucht.
    irgendwann wurde meine sorge größer und erzählte ich einem guten Freund davon. Er (Deutscher) meinte wiederum: "klappe halten". nun habe ich das weiter ein jahr "klappe gehalten".
    mittlerweile sind es 2,5 jahren.
    jetzt, wo ich kaum noch mit dieser sorge ruhig schlafen konnte, habe ich wieder einem anderen guten freund (auch deutscher) davon erzählt.
    er will, dass ich zum anwalt gehe oder zu einem "verband der freien Wohlfahrtspflege" und mich beraten lasse.


    ich habe schreckliche angst.
    ich dachte eigentlich, dass ich diese restliche zeit (bis februar) noch so lasse wie es ist und dann keinen weiterbewilligungsantrag mehr stellen (auslaufen lassen). um zu recht zu kommen, werde ich eben nebenjob annehmen und in ein wohnheim ziehen und (auch wenn mein studium sich dadurch verlängert ) irgendwie uns übers wasser halten. und wenn ich nach dem studium arbeite, entweder hingehen und langsam zurück zahlen oder eben spenden in deutschland für kinder in armut oder für kinder mit böser krankheit oder so...
    und auch kein wohngeld beantragen oder ähnliches...


    ER möchte aber mit oder ohne mich zu diesem verband gehen und sich beraten lassen.


    meine frage:
    was kann mir alles passieren?
    es sind doch sicherlich auch einige unter Euch, die bei JC arbeiten? oder auch anwälte? oder schlaue fuchse


    für jede antwort bin ich sehr sehr dankbar.

  • guten abend,


    eben habe ich den beitrag von lulane gelesen, mit fernstudium und alg I oder H4.


    fällt mein Sachverhalt auch darunter vielleicht? und mache ich mir umsonst sorgen?
    vielleicht haben sie ja gar nicht übersehen, dass ich student bin? und steht mir das doch zu??


    danke im voraus, falls ein paar antworten dann doch kommen sollten...

  • Das ist ja unfassbar. Wie ist das möglich ( gewesen ), gleichzeitig zu studieren und Termine beim Jobcenter zu haben oder an Maßnahmen teilzunehmen oder Vorstellungsgespräche wahrzunehmen ???
    Niemand kann überall gleichzeitig sein !
    Ähhhh, verstehe ich nicht...

  • Wie ist das möglich ( gewesen ), gleichzeitig zu studieren und Termine beim Jobcenter zu haben oder an Maßnahmen teilzunehmen oder Vorstellungsgespräche wahrzunehmen ???
    Niemand kann überall gleichzeitig sein !


    Termine beim JC hatte ich kurz nach der Antragstellung, quasi zwei mal im Jahr
    Maßnahmen, ja ich nehme Teil. Termine für alleinerziehende sind glücklicherweise frei wählbar. dann nehme ich Termine, wo ich kein Seminar habe und mein Kind im Kindergarten ist.

  • Wenn man weiß, wie man sich drückt (fürs Amt mal schnell den Krankenschein gezückt...). Wenn das JC wirklich wusste, dass er Student ist, muss er noch nichtmal was zurückzahlen.


    Turtle, ich habe NIE "schnell den Krankenschein gezückt"! wirklich nie! also fürs amt :) für die uni gab es bis jetzt nur zwei mal, weil ich manchmal zB für Referate mehr zeit brauchte als ich hatte.

    zurückzahlen- würde ich auch gerne, aber nach dem Studium.
    jetzt geht es eher nicht, auch wenn man mich aufhängen würde.


    danke Euch allen für Antworten

  • Wenn das Kind im Haushalt lebt, dann besteht Anspruch auf ALGII bzw. Sozialgeld und Alleinerziehungszuschlag. Auch Studenten können Kosten für Unterkunft bekommen, wenn die angemessenen Kosten den der Bafög-Pauschale übersteigen.


    Hier wird ja über keine Höhe der Leistung gesprochen. Also ist ja nicht mal raus, ob es zu Unrecht bezogen wurde.

  • Zitat

    Auch Studenten können Kosten für Unterkunft bekommen, wenn die angemessenen Kosten den der Bafög-Pauschale übersteigen.


    Dann benenne mal die Rechtsgrundlage, wonach Studenten mit eigenem Wohnraum einen Mietzuschuss bekommen können. § 27 Abs. 3 SGB II gibt das jedenfalls nicht her:


    Zitat

    (3) Erhalten Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder erhalten sie diese nur wegen der Vorschriften zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen nicht und bemisst sich deren Bedarf nach § 61 Absatz 1, § 62 Absatz 2, § 116 Absatz 3, § 123 Absatz 1 Nummer 1 und 4, § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Dritten Buches oder nach § 12 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2, § 13 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, erhalten sie einen Zuschuss zu ihren angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Absatz 1 Satz 1), soweit der Bedarf in entsprechender Anwendung des § 19 Absatz 3 ungedeckt ist. Satz 1 gilt nicht, wenn die Berücksichtigung des Bedarfs für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 5 ausgeschlossen ist.


    § 13 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 BAföG sind die Studenten, die noch bei ihren Eltern wohnen. Studenten mit eigener Wohnung haben KEINEN Anspruch auf den Mietzuschuss!


    Die TE kann ja ihren ALG 2 Bescheid mal anonymisiert einstellen, dann kann man beurteilen, ob ihr die Leistungen zu Recht zustehen oder nicht.