Zwei Alleinerziehende Mütter wollen zusammenziehen!

  • Hallo,


    ich bin ein bisschen verwirrt nach dem Telefonat mit dem Jobcenter.


    Jetzt erstmal kurz was zu uns:


    Ich, 29, mit meiner Tochter (2) möchte mit meiner besten Freundin, 25, und Ihren zwei Kindern, 5, und 6 Monate, eine WG gründen.


    Da wir beide alleinerziehend sind und somit uns gegenseitig unterstützen können finden wir das sehr gut.


    Das Arbeitsamt hingegen meinte, wir würden dann als "Eheähnliche Gemeinschaft" gelten, somit uns auch nicht die 5-6 Zimmer


    genehmigt werden.


    Zur Zeit wird mir eine Kaltmiete von ca 650 Euro gewährleistet und meiner Freundin 740 euro. Da kommen wir auf 1390,-


    Warum dürfen wir uns nicht gemeinsam eine Wohnung / Haus suchen mit der selben Kaltmiete?


    Ich stehe da ein bisschen auf dem Schlauch da mir gesagt wurde das wir, wenn wir zusammen ziehen, eine Kaltmiete von 920 euro


    genehmigt bekommen.


    Könnte mir Jemand dazu was sagen oder es mir gar erklären?


    Das wäre lieb, danke

  • @laki,


    wenn Dir nicht passt, was andere Leute hier an Anliegen haben, dann geh Arbeiten und lass Dich hier im Forum nicht mehr sehen.


    Hallt einfach die Klappe Bzw. lass die Finger von der Tastatur.


    Deine Beleidigungen will hier niemand Lesen.


  • Hallo,
    warum soll der Steuerzahler Euch nach dem Umzug eine Wohnung mit zwei Fluren und zwei Küchen finanzieren?


    Ihr habt sehr wahrscheinlich in Euren bisherigen Wohnungen solche Räumlichkeiten enthalten.
    Nach Zusammenlegung ist es doch ersichtlich, dass solche gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten
    nicht weiter doppelt vorgehalten werden müssen ? oder ?


    dms

  • Das ist überhaupt nicht abwegig und in der Rechtsprechung schon längst geklärt:


    http://openjur.de/u/170221.html


    Zitat

    Es steht dem Hilfebedürftigen grundsätzlich frei, wie er seinen Bedarf an Wohnraum deckt. Solange er sich im Rahmen des Angemessenen bewegt, kann er auch mit anderen Personen gemeinsam Wohnraum anmieten und dadurch seine Wohnsituation qualitativ, etwa hinsichtlich Standard und Größe verbessern. Auch ein alleinstehender Hilfebedürftiger oder eine aus mehreren Personen bestehende Bedarfsgemeinschaft kann ausgehend von der Produkttheorie die für sie maßgebliche Wohnungsgröße überschreiten, solange das Produkt aus Wohnfläche und Standard, das sich in der Wohnungsmiete niederschlägt, der Angemessenheit entspricht. Soweit der Hilfebedürftige in einer Wohngemeinschaft davon profitiert, dass die Miete pro Quadratmeter bei größeren Wohnungen regelmäßig niedriger ist als bei kleineren Wohnungen für Einzelpersonen, wird dieser Vorteil bei der Aufteilung nach Köpfen berücksichtigt und kann im übrigen auch dazu führen, dass der Bedarf für Kosten der Unterkunft tatsächlich niedriger ist als wenn der Hilfebedürftige eine Wohnung als Einzelperson nutzt.


    M. E. n. sollte man es preislich aber nicht übertreiben. Wie schon angeführt braucht man keine 2 Küchen und keine 2 Flure und daher sollten die Kosten auch unterhalb dessen liegen, was man jetzt als 2 EinzelBGs an Kosten hat.

  • weil ihr faulen Menschen eigentlich in dem Alter arbeiten gehen solltet, als dass euch fürs Nichtstun eine 6 Zimmerwohnung von arbeitenden Menschen bezahlt werden soll! Eine Unverschämtheit ist dieses Anliegen!!!!!!!!!!!!! Ich bin empört!



    Ich bin gerade echt schockiert! Die Beiden sind sicherlich in Elternzeit und kümmern sich um ihre Kinder. Ein Zusammenziehen kann hier doch nur ein Vorteil sein, damit sie dann nach der Elternzeit auch arbeiten gehen können! Denn gerade als Alleinerziehende braucht man ein gutes, starkes Netzwerk ...