Hallo,
ich bin ein bisschen verwirrt nach dem Telefonat mit dem Jobcenter.
Jetzt erstmal kurz was zu uns:
Ich, 29, mit meiner Tochter (2) möchte mit meiner besten Freundin, 25, und Ihren zwei Kindern, 5, und 6 Monate, eine WG gründen.
Da wir beide alleinerziehend sind und somit uns gegenseitig unterstützen können finden wir das sehr gut.
Das Arbeitsamt hingegen meinte, wir würden dann als "Eheähnliche Gemeinschaft" gelten, somit uns auch nicht die 5-6 Zimmer
genehmigt werden.
Zur Zeit wird mir eine Kaltmiete von ca 650 Euro gewährleistet und meiner Freundin 740 euro. Da kommen wir auf 1390,-
Warum dürfen wir uns nicht gemeinsam eine Wohnung / Haus suchen mit der selben Kaltmiete?
Ich stehe da ein bisschen auf dem Schlauch da mir gesagt wurde das wir, wenn wir zusammen ziehen, eine Kaltmiete von 920 euro
genehmigt bekommen.
Könnte mir Jemand dazu was sagen oder es mir gar erklären?
Das wäre lieb, danke