Darf mir die Arge wegen einer überbezahlter Rente die ich zurückzahlen muss die Leist

  • Dann soll doch Hr. Thome das Geld zurückzahlen. Du kennst wohl die Vita des Hrn. "Dozenten" nicht. Ohne sein Forum, aus dem er von schlaueren Menschen abschreibt, hat der.... höm. Wie man im Übrigen (auch als EX-STUDENT, der hoffentlich korrekt zitieren gelernt hat) erkennen kann, hat das Pamphlet eben nicht Harald Thome geschrieben, es ist schlichtweg nur auf seiner Homepage veröffentlicht. Wenn schon falsche Quellen, dann zitier sie wenigstens richtig. Das wäre ja dasselbe, wie wenn du einen Herausgeber als Autor bezeichnest.


    Die Paragrafen 102 ff SGB X regeln die Erstattungspflichten von Sozialleistungsträgern untereinander. Wenn die Rentenstelle der Meinung ist, sie müsse das Geld vom JC zurückbekommen, hätte die Rentenstelle das sicherlich schon versucht. Offensichtlich kennt aber die Rentenstelle die Rechtslage, nämlich, dass das JC nichts zurückzahlen muss, was es nach den Gesetzlichkeiten des SGB II korrekt angerechnet hat:


    Zitat

    (2) Der Umfang des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den für den zuständigen Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften.


    § 103 Abs. 2 SGB II!


    Der Umfang des Erstattungsanspruches richtet sich also nach dem SGB II. Und da nach § 11 SGB II die Rente gemäß Zuflussprinzip anzurechnen war, beträgt der Umfang genau 0,00 Euro!


    Wäre ein Erstattungsanspruch möglich, hätte das BSG in seiner Entscheidung auf diese Möglichkeit verwiesen. Hat es nicht. Weder auf § 103 SGB X noch auf § 28 SGB X. Weil das alles eben im Hinblick auf das Zuflussprinzip irrelevant ist.

  • Wie alt ist denn eigentlich der verlinkte Schruz? Da ist doch über die Rechtslage 2009 (und da auch noch eine erstinstanzliche Entscheidung, wen interessiert bitte sowas?!) hinaus gar nichts weiter drin. Das BSG hat 2011!!!!! entschieden: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=148362


    2011 ist später als 2009, das weißt du hoffentlich...


    Tipp: Such doch so intensiv nach einem Job, wie du hier intensiv versuchst, die Gesetzlichkeiten falsch auszulegen.


    Weiterer Tipp: Bitte die Rentenversicherung um Erlass der Schulden mit der Begründung, dass da JC die Rente wegen des Urteils als Einkommen angerechnet hat. Die Familienkassen haben dies bereits aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes als Anweisung erhalten (oh, wieso eigentlich, wenn sie doch lt. dem verlinkten Aufsatz nur ganz einfach Erstattung anmelden müssten?), dies so zu tun und nichts zu fordern, wenn nachgewiesen wird, dass das überzahlte Kindergeld beim ALG 2 angerechnet wurde:


    Zitat

    [24] 4. Der Senat weist darauf hin, dass im Streitfall ggf. ein Billigkeitserlass nach § 227 AO gerechtfertigt sein könnte, weil - nach dem Vortrag der Klägerin im Verwaltungsverfahren - das Kindergeld, auch soweit es später zurückgefordert wurde, bei der Berechnung der Höhe des ALG II als Einkommen (§ 11 SGB II) der Klägerin angesetzt worden sein soll und eine nachträgliche Korrektur der Leistungen zu ihren Gunsten jedenfalls nach der derzeitigen Rechtsprechung der Sozialgerichte nicht möglich erscheint


    http://lexetius.com/2011,5902

  • Wenn du nicht arbeiten und zahlen willst, dann mach Privatinsolvenz. Falls du immer brav bist werden dir auf Antrag die Schulden nach 6 Jahren erlassen. ABER: Weg ist nicht gleich weg ! Die Schufa speichert dies noch 3 weitere Jahre als NICHT zurückgezahlt, da nur erlassen.
    Sollen wir uns alle ca. ab 2020 hier nochmal.......

  • Da habe ich in der Eile tatsächlich einen falschen Autor genannt, entschuldigung hierfür.


    Ich suche natürlich auch genauso intensiv nach einem Job. Bisher beliefen sich die bemühungen auf eine Praktikumsstelle. Grund hierfür war um trotz des Studienabbruchs gute Chancen zum nächsten Ausbildungsbeginn auf eine Ausbildungsstelle als Mediengestalter Bild und Ton zu haben. Die Agentur für Arbeit hat vor kurzer Zeit allerdings ein Praktikum das ich hier gerne gemacht hätte nicht genehmigt wodurch ich mit der Praktikumssuche eigentlich nur Zeit verloren habe.
    Gleich vorneweg, mir wurde vorher gesagt ein bewilligung oder ablehnung kann nur auf einen konkreten Antrag einer Stelle erfolgen. Der Sachbearbeiter konnte mir also nach eigener Aussage vorher nicht gleich sagen das mir kein Praktikum bewillig wird.


    Aber zurück zum Thema:


    Die Rentenstellen bzw. zumindest mein zuständigen Sachbearbeiter sowohl von der Deutschen Post als auch von der Deutschen Rentenversicherung scheinen in der Sache leider genauso wenig Ahnung zu haben. Nach einem Telefongespräch bei beiden Stellen wurde mir wortwörtlich gesagt, das es doch nicht sein kann das ich keinen Anspruch auf ALG2 für den Zeitraum habe und ich Widerspruch einlegen soll. Bei der Deutschen Rentenversicherung wurde mir auch gesagt, dass ich deren Telefonnummer gerne meinen Sachchbearbeiter von der Agentur für Arbeit weitergeben kann damit sie diesem den Sachverhalt nochmal vermitteln kann.


    Kurz gesagt genauso bei den Sachbearbeitern keine Spur von Wissen vom § 11 SGB 2. Da die Rentenstelle bisher ja der Meinung war ich müsste ALG2 für die Monate erhalten war ich der Meinung das alleine schon dadurch, §103 SGB X nicht versucht wurde, da entweder unwissen herrscht oder diese einfach wie gesagt dachten ich werde noch ALG2 für den Zeitraum erhalten.


    Die Rentenstellen kennen also die Rechtslage offensichtlich nicht.
    Wäre mir von dieser Seite es auch bestätig worden, dass ich keinen Anspruch auf ALG2 für den Zeitraum habe und oder die Agentur für Arbeit nicht zuständig ist für die Rückzahlugn der Rente hätte dieser Thread von mir aus schon auf Seite 1 Enden können. Ich wurde aber von dieser Seite in meinem Unrechtsbewusstsein ja noch bestärkt.


    Der weitere Tipp könnte für mich dann nun doch etwas Wert sein. Danke hierfür. Ich werde wohl dennoch auch wenn es deiner Auffasung nach sowieso sinnlos ist §103 probieren. Der Grund hierfür liegt ganz einfach darin, dass sofern hier eine Ablehnung der Zahlung der Agentur für Arbeit an die Deutsche Post und Deutsche Rentenversicherung stattfindet diese endlich mal über die Sachlage konkret vom Amt bescheid wissen und dadurch mir überhaupt die Rechtfertigung für die bitte zum Schuldenerlass, den du mir ja als Tipp gegeben hast, gegeben wird.


    Solange die Rentenversicherung nämlich um unklaren über die herrschende Rechtslage in meinem Fall ist glaube ich kaum das einem Antrag auf Erlass der Schulden statt gegeben wird.

  • Zitat

    Ich suche natürlich auch genauso intensiv nach einem Job. Bisher beschränkten sich die Bemühungen auf eine Praktikumsstelle. Grund hierfür war um trotz des Studienabbruchs gute Chancen zum nächsten Ausbildungsbeginn auf eine Ausbildungsstelle als Mediengestalter Bild und Ton zu haben. falscher Satzbau Die Agentur für Arbeit hat vor kurzer Zeit allerdings ein Praktikum, das ich hier gerne gemacht hätte, nicht genehmigt, wodurch ich mit der Praktikumssuche eigentlich nur Zeit verloren habe.
    Gleich vorneweg, mir wurde vorher gesagt, ein Bewilligung oder Ablehnung kann nur auf einen konkreten Antrag einer Stelle erfolgen. Der Sachbearbeiter konnte mir also nach eigener Aussage vorher nicht gleich sagen, dassmir kein Praktikum bewilligt wird.


    Du möchtest Mediengestalter werden? Dann solltest du an Rechtschreibung und Grammatik feilen. Kein Chef möchte Regressforderungen eines Kunden, weil du im Flyer, Plakat, in der Einladung etc. Fehler eingebaut hast.


    Zitat

    Ich wurde aber von dieser Seite in meinem Unrechtsbewusstsein ja noch bestärkt.


    In deiner Unwissenheit. Unrechtsbewusstsein ist wieder was ganz anderes.


    Zitat

    Ich werde wohl dennoch auch wenn es deiner Auffasung nach sowieso sinnlos ist §103 probieren.


    Hä?! Das ist eine Rechtsnorm ZWISCHEN 2 Sozialleistungsträgern und keine für dich als Bürger. Du kannst da gar nichts probieren, weil du überhaupt nicht berechtigt bist, ein Erstattungsverfahren nach § 102 ff SGB X zu führen! Oder bist du jetzt die Rentenversicherung?


    Zitat

    Solange die Rentenversicherung nämlich um unklaren über die herrschende Rechtslage in meinem Fall ist glaube ich kaum das einem Antrag auf Erlass der Schulden statt gegeben wird.


    Es steht alles in den beiden Urteilen und du hast einen Bescheid über ALG 2, in welchem die Rente angerechnet ist. Mehr brauchst du nicht.

  • Unabhängig davon, dass ich beim schreiben via Handy weiß Gott besseres zu tun habe als noch die Rechtschreibung und Grammatik zu kontrollieren solltest du, bei deiner Korrektheit, dann doch auch der Unterschied zwischen einem Mediengestalter für Printmedien und einem Mediengestalter Bild und Ton kennen. Mit Flyern, Plakaten usw. hat man in dem Beruf nichts zu tun.


    Mit §103 probieren, meinte ich dies meinen Sachbearbeitern der Rentenversicherung so schriftlich weiter zu reichen, damit diese den Erstattungsanspruch erheben sofern diese nach evtl. Prüfung der Meinung sind er besteht.


    Da die Sachbearbeiter der Rentenversicherung ja immer noch der Meinung sind ich müsste selbst die fehlende ALG2 zahlung erhalten werde die ohne so ein schreiben nicht tätig werden.

  • Fehlerhaftes Schreiben ist ein Zeichen mangelnden Respektes. Du möchtest Hilfe und diese schnell und gratis, möchtest, dass andere ihre Freizeit für dich opfern. Nicht nur, dass du dich seit Tagen im Kreis drehst, weil du das Offensichtliche nicht wahr haben willst: wenn man keinen Respekt zeigen mag, mag es sein, dass es irgendwann auch keine Hilfe mehr gibt.


    Ansonsten: mach, was du denkst. Bis dato wusstest du noch gar nichts von der Möglichkeit des Erlasses, weißt aber plötzlich innerhalb von Minuten, dass der SB der Rentenstelle das "ohne so ein schreiben" nicht machen wird.


    Bewirb dich doch als Hellseher bei Astro TV. Hat ja auch was mit "Bild und Ton" zu tun.

  • Das ich mich im Kreis drehe ist vielleicht eine Sache. Dies war zumindest nie bewusst gewollt oder provoziert worden. Ich habe lediglich Neuerungen von Kenntnissen gepostet die ich von verschiedenen Quellen erhalten habe, die vielleicht eine Änderung bewirkt hätten, es sich aber leider immer wieder herausgestellt hat das ich mit diesen Vermutungen wohl doch falsch lag.


    Ich bin sehr wohl auch dankbar für Hilfe und bedanke mich auch für gute Ratschläge, weiterhin weiß ich das die Opferung von Zeit nicht als selbstverständlich zu erachten ist.


    Aber alleine aufgrund von Rechtschreibung und Grammatik von mangelndem Respektes zu reden ist ja mal die Frechheit schlechthin.
    Gerade da du mir schon in einem anderen Forum mit folgenden Sprüchen gekommen bist, die mir zeigen dass bei dir wohl selbst der Respekt in der Kinderstube nicht beigebracht wurde:


    "Mein Gott, kein Wunder, dass du kein Studium gepackt hast."
    "Ich glaube, bei dir hakt es langsam. ..." (Im Übrigen, da du ja so viel Wert auf Rechtschreibung als Zeichen des Respektes legst, es heißt hackt, nicht hakt.)


    Dein Hellseher Vergleich reiht sich hier auch nahtlos ein.


    Dazu übrigens, noch eins, da der SB es selbst nicht nachvollziehen konnte warum ich nicht rückwirkend ALG2 erhalte, warum sollte ich dann davon ausgehen das er mir ohne weitere Überprüfung und ausschöpfen aller evtl. Möglichkeiten mir die Rückzahlungsforderung erlassen wird. Dazu muss man kein Hellseher sein um zu vermuten dass die Chancen höher liegen sofern andere Möglichkeiten zuerst versucht wurden. Die Rentenversicherung will genauso wenig auf eine offene Forderung verzichten.

  • Zitat

    es heißt hackt, nicht hakt.

    Oh Gott... Das ist ja wie Widerspruch mit ie...


    Du bestätigst mich gerade in der Ansicht, dass es kein Wunder ist, dass du dein Studium nicht geschafft hast.


    http://www.duden.de/rechtschreibung/haken


    Zitat

    hängen bleiben, klemmen
    Beispiele


    der Schlüssel hakt im Schloss
    [B]<in übertragener Bedeutung>: es hakt (umgangssprachlich; es geht nicht weiter; die Sache geht nicht voran)

    [/B]


    Hacken kannst du Holz.


    And btw: Das teilweise Benutzen von Kommata zeugt eher von Unvermögen, denn von den tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Benutzung einer Handy-Tastatur.


    Und wenn wir schonmal dabei sind: wenn dir in dem besagten anderen Forum moderativ untersagt wurde, deine Fragestellungen weiter zu betreiben (was die Schließung eines Threades impliziert), dann hakt es wirklich, wenn man die Frechheit besitzt, einfach einen neuen aufzumachen. Insoweit: pack dich mal an die eigene Nase, denn es schallt aus dem Wald heraus, wie man hineinruft. Und Zitate sollte man nicht aus dem Zusammenhang reißen.


    Aber schaust: wieder was gelernt. Wenn auch nur den Unterschied zwischen haken und hacken.

  • Die Bedeutung von "ich glaube es hakt" wäre nach deiner Definition, dass irgendetwas nicht schnell genug vorangeht.
    "ich glaube es hackt" dagegen ist eine Anspielung auf den Vogel, der im Kopf hackt. Also du spinnst wohl.


    Ich bin mir ziemlich sicher dass du auf zweites hinaus wolltest. Dies bestätigst du ja noch damit das du mir sagst, ich besaß die Frechheit einen weiteren Thread aufzumachen.


    Siehe auch:
    http://www.korrekturen.de/kurz_erklaert/ich_glaube_es_hackt_oder_es_hakt.shtml


    Aber immer wieder Danke, dass du wiederholt auf meine Exmatrikulation anspielst, die ganz andere Gründe hatte.


    Um dir mal hier mit deiner eigenen Aussage zu antworten:
    "Aber schaust: wieder was gelernt."



    Meine Frage in dem neuen Thread bezog sich lediglich auf einen für mich völlig neuen Ansatzpunkt mit dem Paragraphen §103 SGB X und ich stellte nur die Frage ob dieser vielleicht Anwendung finden kann. Die Reaktion von dir darauf war völlig überzogen.


    Wie wird man eigentlich Junior Admin mit einem so niedrigen EQ?

  • Ach so, wir haben das nächste Forum gesucht. Da halt ich mich doch lieber an den Duden. Hättest du vielleicht auch machen sollen, vielleicht könntest du dann noch studieren. Upps, schon wieder eine Anspielung auf die Ex...


    Wenn du große Emotionen möchtest, dann heirate. Du wolltest aber wissen, ob das JC dein Kindergeld erstatten muss. Das ist eine vollkommen unemotionale Sache, denn da geht es nach Recht und Gesetz. Entsprechend bedarf es IQ nicht EQ. Aber das wirst du sicherlich nicht begreifen.

  • Zitat

    Ach so, wir haben das nächste Forum gesucht. Da halt ich mich doch lieber an den Duden. Hättest du vielleicht auch machen sollen, vielleicht könntest du dann noch studieren. Upps, schon wieder eine Anspielung auf die Ex...


    Ich habe dir ausführlich erläutert wie beide Sätze mit Beispielen angewendet werden können.
    Es existieren auch beide nur war deiner in dem Zusammenhang falsch.
    Da im Duden weder die eine, noch die andere Variante als Satz eingetragen ist, ist meine Quelle immer noch schlüssiger als deine Quelle im Duden die nur zeigt das haken natürlich ein existierendes Wort ist. Toll...


    Aber schön das dir die Argumente ausgehen, scheint ja der Fall zu sein, da du außer der ständigen Erwähnung der Exmatrikulation ja wohl keine mehr hast.


    Für "Ich glaube es hakt" gibt es übrigens Ungefähr 25.300 Ergebnisse bei Google.


    "Ich glaube es hackt" hat dagegen ungefähr 157.000 Ergebnisse.


    Du behauptest damit also, das circa 6/7 der Bevölkerung den Satz falsch schreiben. Toll, bist einer der ganz schauen und gehörst zu den ~ 14,3% der Elite.



    Zitat

    Du wolltest aber wissen, ob das JC dein Kindergeld erstatten muss.


    Halbwaisenrente und nicht Kindergeld. Natürlich sollte IQ auch vorhanden sein. Über deinem IQ kann ich eh keine Aussage machen. Obwohl ich mir da nachdem du so beharrlich auf hakt plädierst, auch meine Gedanken mache.


    Zitat


    Wenn du große Emotionen möchtest, dann heirate. Du wolltest aber wissen, ob das JC dein Kindergeld erstatten muss. Das ist eine vollkommen unemotionale Sache, denn da geht es nach Recht und Gesetz. Entsprechend bedarf es IQ nicht EQ. Aber das wirst du sicherlich nicht begreifen.


    Mein Fehler, in meiner kleinen Traumwelt mit Hochzeiten und Schlaraffenland dachte ich doch tatsächlich es gibt Admins die auch ein bisschen EQ haben.


    Es mag doch tatsächlich in so Foren Leute geben die sich vielleicht in einer schlimmeren existenzbedrohenden Lage befinden und psychisch etwas labil sind. Wenn ein Admin da einem noch was vor den Latz knallt und zwar kälter und verbitterter, als es selbst ein SB beim JC machen kann, dann sehe ich diese Person halt hier als ungeeignet an.


    Aber wie gesagt, tut mir leid, dass ich dachte, das in unserer heutigen Gesellschaft Menschen auch noch was als Mensch Wert sind und nicht nur ihre Arbeitskraft und ihre bezahlten Steuern.

  • Oh Gott, er kann noch nichtmal das Dudenzitat vernünftig lesen. Kein Wunder...


    http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/zwiebelfisch-ich-glaub-es-hakt-a-381771.html


    Wert... Emotion... das ist doch alles Quatsch. Hier geht es um Recht und Gesetz. Was du augenscheinlich nicht begreifen kannst.


    In dem Sinne: Fröhliche Weinachten... Weine nicht zuviel. Und bitte nicht auf das fehlende "h" aufmerksam machen... Ich meine es so. Tatsächlich. Wirklich. Doch, ja.

  • Jetzt soll als mit dem Spiegel eine seriöse Quelle vermittelt werden?


    Ok, bitteschön hier 2 andere Artikel mit hackt:


    http://www.spiegel.de/panorama/leute/nein-zu-kampagne-wir-sind-helden-watschen-bild-ab-a-747770.html
    http://www.spiegel.de/kultur/literatur/assange-roman-ich-glaub-es-hackt-a-753392.html


    Vielleicht können wir uns darin einig sein das sich hier alle uneinig sind und du es akzeptierst das ich zumindest auch nicht falsch lag.
    Oder beharrst du immer noch auf deine Unfehlbarkeit?


    Für dich schein die Aussage das Wert und Emotion grundsätzlich Quatsch sind wohl Lebenseinstellung zu sein. Natürlich geht es hier um Recht und Gesetzt. Dies kann man aber auch in einem menschlichen Umgangston vermitteln.




    Weinen werde ich allerdings, vor lachen wenn ich meiner besseren Hälfte an dem Tag den Thread zeige mit der tollen von dir gestarteten offtopic Diskussion.


    Da Weihnachten ein Fest des Friedens und der Versöhnung ist (vielleicht hast du von den Worten schon mal gehört) wünsche ich dir trotz der Diskussion fröhliche Weihnachten (bei mir ehrlich mit h gemeint).


    Vielleicht melde ich mich ja wieder wenn es ein Resultat zu meinem Fall gibt.