Hallo Community,
Ich habe ab April 2013 ALG II erhalten und ab Sept. 2013 eine Stelle gefunden. Im Mai 2013 habe ich eine Nachzahlung meines früheren Arbeitgebers erhalten (ich wurde mit meiner Lohnsteuerklasse zu hoch eingestuft und da das im Nachhinein bemerkt wurde, habe ich das 'zu viel gezahlte' Steuergeld im Mai zurück erhalten.) Ich habe nicht gewusst, dass ich das als Einkommen angeben muss - ist ja schließlich Geld was ich vorher (bis März 2013) verdient hatte. Jetzt, im Oktober, habe ich eine Mitwirkungsaufforderung bekommen, nachzuweisen, dass ich die Nachzahlung meines Arbeitgebers erhalten habe.
Meine Frage ist nun: Muss ich denn eigentlich mitwirken? In Gesetzestexten, welche mitgeschickt werden heißt es immer nur 'bei unterlassener Mitwirkung kürzen wir Ihnen die Leistungen' aber ich empfange eh keine Leistungen mehr - warum sollte ich dem Arbeitsamt also helfen?
Weiß jemand was das nach sich zieht, wenn man sich nicht an die Fristen hält in diesem Fall? Ich kann auch nirgendwo etwas von strafrechtlicher Verfolgung lesen.
Kann mir aber nicht vorstellen, dass man um die 'Aufklärung' drumrum kommt, wenn man die Mitwirkung verweigert.
liebe Grüße
NaschKatze