Hi, hab ne Frage! Unzwar bekomme ich rückwirkend für eine Zeit, in der ich kein hartz 4 bezogen habe, für einige Monate Halbweisenrente nachgezahlt. Nun beziehe ich Hartz 4...was passiert jetzt mit dem Geld?
-
-
Es wird auf 6 Monate verteilt angerechnet.
-
Also 600 euro frei und vom rest 20%?
-
Nein, denn es ist kein Erwerbseinkommen.
Nur auf dieses gibt es den Freibetrag.Allenfalls die 30 Euro Versicherungspauschale sind frei, Rest wird angerechnet, auf sechs Monate verteilt.
-
Was die behalten alles? ...
Edit: ich kriege derzeit halbweisenrente. Also alg2 minus halbweisenrente vom amt und halbweisenrente von der rentenversicherung.
Die Nachzahlung ist ein extra ding. -
Dann wird alles angerechnet, verteilt auf 6 Monate, da du den Freibetrag sicherlich schon auf die reguläre Rente bekommst.
-
Also angenommen eine halbweisenrente beträgt genau die hälfte des h4 satzes und mir sollen 20 halbweisenrenten nachbezahlt werden, dann werden 12 renten verrechnet und der rest wird bedingungslos ausbezahlt?
-
Der halbe H4-Satz ? Dann hatte der Verblichene ja fast 70 EP in der RV. Respekt !
Zu deiner Frage: Alle 20 Stück werden auf 6 Monate verteilt angerechnet. Wenn dann die Nachzahlung so hoch ist, das Bedürftigkeit wegfällt, bekommst du den Rest. Ein Minus kannst du nicht machen. Außer durch zu langes Warten. Verjährungsfrist 4 Jahre = 48 Stück. -
Hi,
andere Frage zum Thema:
Bekomme jetzt halbweisenrente immer am ende des monats. Und das nervt. Da eh alles verrechnet wird ist mein frage nun, ob ich halbweisenrente kündigen kann.
-
"Neu"-Rentner bekommen ihre Rente ( egal welche Sorte ) ab 2004 immer am Ende des Monats. Natürlich kannst du die Rente "kündigen". Eine Rente wird ja nur auf Antrag gezahlt, den kann man wieder zurückziehen. Aber: Finger weg ! Du verstößt damit gegen die Mitwirkungspflicht, alles zu tun, um deinen ALG 2 Bedarf so gering wie möglich zu halten. Dich erwartet dann eine saftige Sanktion. Also dann lieber den ganzen Papierkram.
-
-
Hi,
.... Da eh alles verrechnet wird ist mein frage nun, ob ich halbweisenrente kündigen kann.
Hallo,
könnte evtl. dann der Absatz 2 zum Tragen kommen, was bedeutet;
dass ALG2 weiterhin nur so gezahlt wird, wie bei laufender Halbwaisenrente.Zitat[h=3]§ 46 SGB I Verzicht[/h] (1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
(2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.dms
-
Kündigen...also nicht nur eine schlechte, sondern in diesem Fall komplett eine Schnapsidee.
Danke dms, bin wieder schlauer geworden.
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
"Besondere Härte" bei Vermögensverwertung 2
- scarabäus
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 7,4k
2
-
-
-
-
"Geschontes Sparguthaben" von Unterhaltsverpflichteten 3
- Elfi113
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 7,8k
3
-
-
-
-
> 25 Jahre, wohnhaft bei den Eltern 1
- Uschi013
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 7,5k
1
-
-
-
-
1/10 haus geerbt 1
- miranda
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6,1k
1
-
-
-
-
15000 Euro Erbschaft
- manu2000
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 4,3k
0
-