H4 für "fremdes" Kind < 25 J in häuslicher Gemeinschaft

  • Hallo,


    wir (2 E + 1 Azubi + 2 K) sind, Gott-sei-Dank, nicht (mehr) in H4.


    Nun haben wir aber folgendes Problem. Eine gute Freundin (wird im Dez. 17) unseres Sohnemanns ist ein Scheidungskind. Sie lebt seit dem 3. Lebensjahr bei ihrem Vater und hat immer wieder Stress mit ihm, so dass sie schon mehrfach abgehauen ist und auch schon übers Jugendamt in einer Mädchen-WG war. Kontakt zum JA besteht aktuell noch.


    Aktuelle Situation:
    Sie ist nun wieder von Zuhause abgehauen und bei uns untergebracht. Die Eltern lehnen dies ab. Ebenso wird die Zahlung von Unterhalt und Kindergeld abgelehnt. Wir haben soweit alles in die Wege geleitet, d.h. Wohnungsummeldung abgeschlossen, Ummeldung für die Berufsbildende Schule ist in Arbeit, neuer Praktikumsplatz gesichert. Das Jugendamt weiß Bescheid. Wir möchten in Abstimmung mit dem JA eine Pflegeelternbewerbung in die Wege leiten. Allgemeines Problem...wir wohnen in einem anderen Landkreis...das bisherige JA bleibt aber zuständig.


    Problem der Kosten:
    Sie soll nun H4 beantragen. Wie ist dies möglich? Kann sie H4 auch ohne (Unter-)Mietvertrag erhalten? Zählt ohne Mietvertrag dann meine Familie automatisch als Bedarfsgemeinschaft (?) --> dann erhält sie wg. meines Einkommens definitiv nichts. Ohne Unterschrift der Eltern wird es aber keinen vom Amt anerkannten Mietvertrag geben (das gleiche Unterschriftsproblem gilt auch für den Schulwechsel) :mad:, so dass sie über das Amstgericht eine Verfügung über den Ersatz der Unterschriften anstrengt. Bzgl. H4 könnten wir auch auf die Wohnungskosten verzichten...solange sie zumindest den H4-Grundbetrag erhält. Das Amt würde sich sicher Unterhalt und Kindergeld von den Eltern holen. Der nächste Schritt von uns bzw. ihr wird sein einen Fachanwalt für Familienrecht hinzuzuziehen.


    Wie ist das nun mit H4? :confused:


    Für eine Info wären wir sehr dankbar!

  • Sie bildet eine eigene BG, da sie nicht euer Kind ist. Somit wird euer Einkommen/Vermögen nicht angerechnet. Ihr Mietanteil beträgt dann ein Sechstel eurer Gesamtmiete.