Betriebseinnahmen / Betriebsausgaben

  • Hallo an die Forenuser,


    ich habe aktuell eine interessante Frage.


    Wenn man seit 1 Juli ALG 1 bezieht und am 1. August eine Selbstständigkeit im Nebenerwerb angemeldet hat (ein kleiner Onlinehandel) - dann müssen ja die Betriebsausgaben den Einnahmen abgezogen werden.


    Nun haben die ersten Einnahmen erst im November begonnen, bis dahin habe ich das meiste Geld schon seit August ausgegeben.


    Die Agentur möchte nun die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben an November wissen, weil ab da die Einnahmen begannen.


    Was ist aber mit den ganzen Ausgaben die vor November grundlegend notwendig waren um Produkte für den Shop überhaupt erst zu beziehen etc. Es geht um mehrere Hundert Euro, die Grundvoraussetzung zur Gründung waren.


    Diese muss ich doch irgendwie geltend machen können ?


    Ich hoffe es kann mir jemand bei diesem Problem weiter helfen.


    Vielen Dank und ein schönes Wochenende !


    Grüße
    Peter