BAB + Halbwaisenrente?

  • Huhu,


    ich bin derzeit in Ausbildung und habe neben meiner Ausbildungsvergütung noch BAB beantragt und auch schon den Bescheid bekommen, gleiches gilt für die Halbwaisenrente.. Wie siehts denn mit dem Anrechnen aus? Wird die Rente angerechnet komplett? Oder wie sieht es da aus? Die Frau von der Arbeitsagenturhotline meinte, Halbwaisenrente würde man nur anrechnen, wenn man es schon vorher bekommt, klingt aber ehrlich gesagt etwas schwachsinnig, dass man etwas vorher anrechnet aber wenns später kommt, nicht mehr.... Wäre dankbar, wenn mich da jemand mal richtig aufklären könnte.


    mfg

  • Huhu,


    ...Die Frau von der Arbeitsagenturhotline meinte, Halbwaisenrente würde man nur anrechnen, wenn man es schon vorher bekommt, ....


    mfg


    Hallo,


    wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung/ Bescheiderstellung BAB die Halbwaisenrente hinsichtlich Höhe und Beginn/ Dauer bekannt ist,
    wird sie berücksichtigt.
    Ist zum Zeitpunkt der Bewilligung nur die Antragstellung bekannt, kann also noch nichts in die Berechnung einfließen.
    Kann man nur sagen, für den ersten Zeitraum Glück gehabt.


    Zeitpunkt der Bewilligung bekannt bedeutet, dass allgemein bekannt ist, dass dieses Ereigniss vorliegt, es muss also nicht der
    Agentur bekannt sein.


    Beispiel:
    BAB-Bescheid vom 28.11.2013
    Halbwaisenrentenbescheid ist vom 25.11. und am 27.11. beim BAB-Antragsteller per Post angekommen


    Somit war zum 28.11. bekannt, dass die Halbwaisenrente incl. der Höhe gezahlt werden soll/ wird etc.
    Der BAB-Bescheid ist zu ändern, und eine mögliche Überzahlung i.d.R. zurückzufordern


    dms


  • Okay und was bedeutet das nun ganz konrekt? In dem Link im 2. Post steht, es gibt einen Freibetrag von 125 € für Waisenrente. " Bei Waisenrenten/-geld bleiben monatlich insgesamt 125 Euro anrechnungsfrei. Ansonsten werden die zu berücksichtigenden Einkünfte der oder des Auszubildenden in voller Höhe angerechnet."


    Finde dazu aber ehrlich gesagt nichts anderes im Internet und der BAB Rechner zeigt mir glaub ich nur ein paar Euro weniger an, als bewilligt wurde und die Agentur für Arbeit, die Hotline sagt mir auch verschiedenes, hab aus Unsicherheit jetzt mehrmals gefragt... Verwirrt mich etwas.


    Geht auch nur für mich persönlich darum zu wissen, ob es nun echt komplett als Einkommen gesehen wird und somit die HWR angerechnet wird oder ob es so ist und ich dann etwas von der Nachzahlung bekomme. Die wird noch zurückgehalten, falls es Ersatzansprüche gibt...

  • Okay und was bedeutet das nun ganz konrekt?....


    Hallo,
    dann schau Dir meinen Beitrag nochmals genau an, zu welchem Punkt ich Ausführungen gemacht habe.
    Dann schaue das Datum des BAB-Bescheides und das Datum des Halbwaisenrentenbescheides an,
    siehe meinen obigen Beitrag...


    Okay und was bedeutet das nun ganz konrekt? In dem Link im 2. Post steht, es gibt einen Freibetrag von 125 € für Waisenrente. " Bei Waisenrenten/-geld bleiben monatlich insgesamt 125 Euro anrechnungsfrei. Ansonsten werden die zu berücksichtigenden Einkünfte der oder des Auszubildenden in voller Höhe angerechnet."
    ...


    Die Aussage betrifft den Fall, dass die Halbwaisenrente in der Berechnung berücksichtigt wird;
    ist also korrekt.


    ....
    Geht auch nur für mich persönlich darum zu wissen, ob es nun echt komplett als Einkommen gesehen wird und somit die HWR angerechnet wird oder ob es so ist und ich dann etwas von der Nachzahlung bekomme. Die wird noch zurückgehalten, falls es Ersatzansprüche gibt...


    Diesen Punkt kann nur der beantworten, der die Bescheiddaten kennt, den BAB-Bescheid gelesen hat
    -vielleicht steht da was von vorläufiger Bewilligung nach § 328... wegen der Halbwaisenrente- und die hier gemachten Beiträge
    gelesen hat.
    Ich denke dass alle die Punkte nur auf Dich zutreffen.


    dms