Wohnung u25/ alleinerziehend

  • Hallo,


    vielleicht kennt sich hier jemand aus und kann mir weiter helfen..
    Ich habe mich erst von meinem Freund getrennt und brauche jetzt eine eigene Wohnung.
    Allerdings bin ich noch Azubi und kann von meinem Gehalt Miete und den weiteren Lebensunterhalt nicht bestreiten.
    Dass ich Wohngeld beantragen kann, weiß ich und ich denke mit Kind werde ich da auch etwas bekommen.
    Aber meine viel größere Sorge ist, von was ich die Wohnungsaustattung bezahlen soll...ich habe rein gar nichts und muss mir alles neu kaufen. Hat da jemand eine Idee, ob man da etwas bekommen kann.? Außer Alg II, denn das würde ich nich bekommen, da mein Azubi Gehalt dafür zu hoch ist.

  • Ihr hattet eine gemeinsame Wohnung. Wenn du jetzt ausziehst, dann gehört dir doch auch die Hälfte der Wohnungsausstattung. Das Kinderzimmer ja wohl sowieso. Ich gehe mal davon aus, dass dein Freund der Vater des Kindes ist. Er muss eurem Kind Unterhalt zahlen. Inwieweit er für dich auch Unterhalt zahlen muss, weiß ich nicht, weil du ja eine Ausbildung machst. Du kannst auch BAB beantragen. Wenn du noch U 25 bist, bekommst du ja für dich auch noch Kindergeld.

  • ....Du kannst auch BAB beantragen. ...


    Hallo,


    ob tatsächlich BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) in Frage kommt, hängt von der Ausbildung ab.
    Allgemein gilt
    BAB -> bei einer betrieblichen Ausbildung
    BAföG -> bei einer schulischen Ausbildung


    In beiden Fällen wird jedoch ebenfalls deine Ausbildungsvergütung und das Einkommen deiner Eltern
    herangezogen.


    Ebenfalls maßgebend, zumindest bei BAB, ist, ob dies die Erstausbildung ist.


    Für beide Leistungsarten gilt aber ebenfalls, dass über diese Leistungen keine Erstausstattung bzw.
    Ausstattung einer Wohnung möglich ist (ist in den jeweiligen Gesetzen nicht vorgesehen).


    dms