Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe mir kann hier geholfen werden. Ich habe mich vor knapp einem 3/4 Jahr über das Jobcenter selbstständig gemacht, und erhalte monatlich ein Einstiegsgeld von 280,50 Euro. Neuerdings wird mir das Geld als Einkommen angerechnet. Ist das rechtens? Muss ich bei der Anlage EKS das Einstiegsgeld als Betriebseinnahmen angeben?
Ich freue mich über hilfreiche Antworten.
Liebe Grüße, Loni
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Das ist keinesfalls richtig. Das Einstigesgeld ist eine Leistung nach dem SGB II und Leistungen des SGB II sind nach § 11a (1) Nr. 1 SGB II nicht als Einkommen anzurechnen, auch nicht in der EKS anzugeben.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!
ich habe meinen Sachbearbeiter seit Wochen um einen Rückruf gebeten. Dieser sollte immer nach spätestens 48 Stunden erfolgen. Stattdessen bekomme ich Wochen später ein Schreiben indem steht, dass die EKS ausführlich geprüft wurde und das Einstiegsgeld als Einkommen angerechnet wird. Tja, langsam fehlen mir echt die Worte ...
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