Hallo zusammen!
Es geht um meinen BAföG-Antrag bzw. Vorausleistung. Zunächst die Chronologie:
Oktober 2012: BAföG-Antrag gestellt
Ende April 2013: Nullbescheid erhalten, Mutter muss lt. Einschätzung des BAföG-Amts für Lebensunterhalt aufkommen - seitdem erste mündliche Kontaktaufnahmen
August 2013: Mündlich keine Einigung möglich, erste schriftliche Aufforderung, Unterhalt zu zahlen. Gleichzeitig Beantragung von Vorausleistung.
Oktober 2013: Ermittlung des Unterhaltsanspruchs, aber keine Unterhaltszahlung vor August 2013, da hier erstmalig schriftlich aufgefordert. Parallel dazu Rückmeldung vom BAföG-Amt, dass Vorausleistung ebenfalls erst ab August 2013, nicht aber für den gesamten Bewilligungszeitraum möglich.
Das Problem: Ich habe mir gerade für die Zeit von Oktober 2012 bis August 2013 nicht unerhebliche Summen geliehen sowie aufgrund von Nebenjobs mein Studium extrem vernachlässigt. Hierfür wird nun zunächst weder meine Mutter, noch das BAföG-Amt durch Vorausleistung aufkommen; mir aber drohen diese Verbindlichkeiten zu einer ernsten Gefahr für mein Studium zu werden, da ich zwecks Begleichung der Schulden weiterhin eine hohe Arbeitsleistung fahren muss.
Mir geht es nun in erster Linie darum, die Vorausleistung dennoch für den gesamten Bewilligungszeitraum zu erhalten.
Mir wurde mitgeteilt, dies sei laut Verwaltungsvorschrift auf Antrag maximal 2 Monate nach Ausstellung des BAföG-Bescheids möglich gewesen. In die Verwaltungsvorschrift habe ich angeblich keine Einsicht; der Gesetzestext sagt hierzu lediglich, dass der Antrag auf Vorausleistung innerhalb des Bewilligungszeitraums gestellt werden muss (was erfüllt ist).
Mein Rechtsanwalt, der mich bei der Durchsetzung meiner Unterhaltsfoderungen berät, wies mich auf die Möglichkeit hin, mittels Überprüfungsantrag beim BAföG-Amt doch eine Vorausleistung für den kompletten Bewilligungszeitraum erreichen zu können. Zitat: "Wenn der Überprüfungsantrag durchgeht". Was meint er damit?
Rechtsverbindlich beraten darf er mich hier leider nicht; ein Beratungsschein wurde mir von meiner Rechtsantragsstelle in dieser Angelegenheit nicht ausgestellt. Einen Überprüfungsantrag könne man alleine stellen. Es scheint mir allerdings doch komplizierter zu sein, als die Dame von der Rechtsantragsstelle mir weismachen wollte; ich habe hierzu keinerlei Formulare gefunden, daher gehe ich einfach mal davon aus, dass der Antrag in der Form eines Anschreibens zu verfassen ist. Infos bzgl. Überprüfungsantrag im Zusammenhang mit BAföG sind im Internet Mangelware.
Daher also meine Fragen:
1. Auf welchen Antrag soll sich mein Überprüfungsantrag beziehen, auf den ursprünglichen BAföG-Antrag oder den Vorausleistungsantrag?
2. Was ist in diesem Fall eine sinnvolle Begründung für einen Überprüfungsantrag?
Mögliche Ansätze: Fehler im BAföG-Bescheid oder Vorausleistungsverfahren unterstellen; ich wurde nicht über die Frist von 2 Monaten nach Ausstellung des Bescheids informiert und habe keinen Zugriff auf die Verwaltungsvorschrift; ich lasse den Antrag aufgrund der akuten Gefährdung meines Studiums nochmals überprüfen; weitere Vorschläge?
3. Der Bescheid von Ende April 2013 wurde im Oktober 2013 nochmal neu ausgestellt, da ich inzwischen den Freibetrag für mein nebenberufliches Einkommen überschritten habe. Dumme Frage: Hätte ich jetzt nicht abermals 2 Monate Zeit für einen Vorausleistungsantrag des gesamten Bewilligungszeitraums, oder gilt dies nur für den ersten Bescheid?
Danke für Eure Hilfe!
VG
Elisa