Aus ALG II in die Sozialhilfe

  • Hallo


    Ich bin neu hier möchte aber ohne grosse Umschweife zum Thema kommen. In Anlehnung an ein anderes Thema hier habe ich den Thread Titel gewählt (auch weil mir kein anderer eingefallen ist).


    Ich habe den Beitrag hier eingestellt weil finde das er hier am ehesten reinpasst.


    Von meinem zuständigen Jobcenter wurde ich zum medizinischen Dienst geschickt von dessen Einschätzung die Frage abhängen sollte ob ich Erwerbsfähig bin und dann unter die Sozialhilfe/Sozialamt falle.


    Ich war dann bei diesem Dienst habe mit diesem Mann nur ein paar Worte gewechselt und wurde dann einem Drogentest unterzogen das war alles. In seiner Beurteilung stand dann natürlich das ich voll Erwerbsfähig bin aufgrund seiner "Untersuchung" bezweifele ich stark das er das beurteilen kann.
    Auch der Drogentest war der größte Witz ich rauche nicht, trinke nicht und hatte in meinem Leben noch nie was mit Drogen zu tun habe dem aber nur zugestimmt damit genau das belegt wird.
    Meiner Einschätzung nach wurde dieser Drogentest nur gemacht damit der Herr überhaupt etwas in die Rubrik untersuchung eintragen konnte denn weitere Untersuchungen fanden nicht statt.


    Diesen Termin und den Weg dahin hätte ich mir sparen können denn ich bin genauso schlau wie vorher an meinem Standpunkt hat sich nichts geändert das Jobcenter hält mich nach wie vor für erwerbsfähig (wozu dann dieser Termin wenn eh nur das bestätigt wird was man im Jobcenter lesen will). Das einzige was sich geändert hat die Schikanen des Jobcenters sind jetzt von Amts wegen "genehmigt" denn ich bekomme alle Anweisungen immer mit dem Zusatz garniert: "Laut amtlichem Gutachten sind sie dazu in der Lage und müssen unseren Anweisungen nachkommen wenn sie nicht die Leistungen gekürzt haben wollen ... usw."


    Deswegen möchte ich gegen diese Beurteilung einspruch einlegen.


    Meine Fragen sind:


    1. Wie lege ich Einspruch ein? Gibt es da vielleicht Vordrucke wovon man sich inspirieren lassen kann in Wortlaut etc.
    2. An wen schicke ich diesen Einspruch?
    3. Was hat das für mich für Konsequenzen zb kann (und/oder wird) das Jobcenter für die Zeit des Einspruchsverfahrens die monatlichen Zahlungen/Leistungen an mich einstellen?


    Für jede Hilfe wäre ich dankbar.

  • 1. Gar nicht. Gegen eine Beurteilung kann man nicht in Widerspruch gehen. Du kannst nur ein Gegengutachten erstellen lassen, wenn du meinst, dass es deinen Gesundheitszustand falsch beurteilt. Es steht dir doch z. B. frei, bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, dann untersucht dich die DRV.


    2. siehe 1.: vergiss es.


    3. vergiss es

  • Also keine Chance?


    Das ist ja mal wieder typisch das Jobcenter ist am Schluss immer fein raus.


    Trotzdem Vielen Dank für deine Antwort ich werde den Weg versuchen auch wenn ich wenig aussicht auf Erfolg sehe.

  • Was hat das mit dem JC zu tun? Das ist originäres Verwaltungsrecht, d. h., das gilt für alle Behörden, die Bescheide (Verwaltungsakte) erlassen. Ein Widerspruch ist nur gegen einen Verwaltungsakt möglich und ein Gutachten ist nunmal ein Gutachten und kein Bescheid.


    Was hindert dich daran, ein Gegengutachten erstellen zu lassen oder bei der DRV Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen? Gegen das vermeintlich fehlerhafte Gutachten kannst du dann z. B. vorgehen, wenn man dich sanktioniert, weil man dir auf Basis des Gutachtens Arbeit oder Maßnahmen angeboten hat, die du, weil du meinst, dass das Gutachten nicht stimmt, abgelehnt hast. Dann würde -nach erfolgtem Vorverfahren (Widerspruch)- das zuständige Sozialgericht sicherlich das Gutachten prüfen lassen, ggf. selbst einen Gutachter beauftragen.


    Solange es aber keine Bescheide auf Grundlage des Gutachtens gibt, kannst du nur unter Vorlage eines Gegengutachtens darum bitten, dass du neu begutachtet wirst.