BAföG Leistungsnachweis und Alternative

  • Moin,


    ich stecke in folgender prekären Situation:


    Seit Oktober 2011 studiere ich Dual. Ich lebe in einer WG und habe die hälfte der Miete i.H.v. 470€ kalt inkl. Betriebskosten zu zahlen.
    Von meinem Arbeitgeber erhalte ich 750€ Brutto/550€ Netto wovon ich noch 185€ Studiengebühren zu leisten habe. Nach dieser Rechnung bleiben mir also 130€ monatlich. Bislang habe ich 590€ BAföG erhalten aber der Folgeantrag wird unmöglich bewilligt (9 offene Klausuren).


    Frühestens Ende Dezember kann ich meine nachzuholenden Leistungen erbringen und erhalte die Ergebnisse am 7. Februar.


    Der Wohngeldrechner spuckt mir Werte von ca 130€ aus. Ich frag mich wie ich nun noch ein Jahr über die Runden kommen soll. Mein Arbeitgeber wird mir bei meinen Leistungen keinen Nebenjob erlauben.


    Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar.


    Viele Grüße

  • Zitat

    Dem gegenüber stehen ja 185€ Studiengebühren die mir bisher angerechnet wurden.


    Seit wann werden Studiengebühren beim Bafög als Bedarf berücksichtigt?! Wen willst du denn vergackeiern?


    Zitat

    Bisher kam ich aufgrund der Vielzahl nicht auf die Idee einen Antrag auf Verschiebung zu stellen.


    Der Vielzahl wovon? Ich denke, du studierst? Wie wäre es mal mit sinnvollen Sätzen?

  • Seit wann werden Studiengebühren beim Bafög als Bedarf berücksichtigt?! Wen willst du denn vergackeiern?




    Der Vielzahl wovon? Ich denke, du studierst? Wie wäre es mal mit sinnvollen Sätzen?


    Was ist denn dein Problem? Natürlich werden meine Studiengebühren entgegen gerechnet.

    Zitat

    Der Freibetrag kann sich erhöhen, wenn der/die Auszubildende verheiratet ist, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt und/oder Kinder hat. Gleiches gilt, wenn Schulgeld oder Studiengebühren an einer privaten Ausbildungsstätte gezahlt werden müssen.


    Und es handelt sich um eine Vielzahl von offenen Klausuren. Das sollte der Kontext ergeben.


    Danke Chico. Das wäre sicherlich noch mal eine Option.

  • Dein Ernst? Bitte lies was Du verlinkst:


    Zitat

    Bisher konnte die eher wenigen Studierenden, die - z.B. an privaten Hochschulen - schon Studiengebühren zahlen mussten, zwar nicht mehr BAföG bekommen, immerhin konnten sie auf Antrag etwas mehr jobben, ohne dass ihr BAföG gekürzt wurde. Wer nun aber geglaubt hat, diese Regelung würde auch bei den kommenden allgemeinen Studiengebühren...


    Merkst selbst...?

  • Was soll ich denn merken?! Studiengebühren werden nicht berücksichtigt und die 400 Euro, die beim Bafög anrechnungsfrei sind, müssen aus einem Job stammen und nicht aus der Ausbildung stammen! Ausbildungsvergütung wird angerechnet.


    http://www.bafoeg.bmbf.de/de/198.php

    Zitat

    Die Einkünfte aus einem Ausbildungsverhältnis, z. B. Vergütungen aus Pflichtpraktika, werden ohne Abzug von Freibeträgen angerechnet; sie vermindern die Förderung also in voller Höhe.


    Wie du also bei über 500 Euro Azubilohn volles Bafög erhalten konntest, entgeht mir. Entweder du hast es verschwiegen oder du bist einfach ein Forentroll.


    Erzähl den Quatsch also bitte irgendwo, wo man keine Ahnung vom BAföG hat.

  • Arbeitsvertrag und Antrag auf Verrechnung lag dem Studierendenwerk beide male vor...
    Womöglich hat meine Sachbearbeiterin ja keine Ahnung vom BAföG.


    Hallo,
    es gibt noch eine andere Möglichkeit,.
    Evtl. hast Du die Angaben zu deinem Einkommen nicht richtig ausgefüllt.


    Dort wird ja konkret abgefragt:
    Ausbildungsvergütung brutto - auch Sachbezüge (ohne Familienzuschläge)


    Einfach nur einen Arbeitsvertrag beifügen, muss nicht ausreichen.


    dms