Unterhalt ab 18 unter Selbstbehalt

  • Hallo,


    mein Sohn wird im Frühling 18 Jahre alt. Er wohnt bei mir, meinem neuen Lebensgefährten und seinen Halbbrüdern aus eben dieser Beziehung.
    Durch die beiden kleinen Kinder kann ich keinen Vollzeitjob ausüben. Zum Glück hab ich überhaupt einen Job bekommen, verdiene aber dort unter 1000,- ( also unter Selbstbehalt?).
    Wie wird das in der neuen Unterhaltsberechnung angerechnet ? Durch mein Einkommen steigt ja der Gesamtunterhalt, aber unter dem Selbstbehalt muss ich nichts zahlen? Muss dann mein Ex-Mann 100% übernehmen von dem berechneten Unterhalt?
    An welchen Anwalt muss man sich zur Berechnung wenden oder darf das JA auch noch berechnen über 18 ( aber noch in der schule)?
    Kontakt zu meinem Ex besteht nicht mehr, weder von meiner Seite, noch von meinem Sohn aus.


    Vielen dank

  • Hallo,


    wenn Du nicht leistungsfähig bist, errechnet sich der Unterhalt allein aus dem Einkommen des leistungsfähigen Elternteils.


    Zitat

    Durch mein Einkommen steigt ja der Gesamtunterhalt,


    Dein Einkommen wird bei der Ermittlung des Anspruches nicht berücksichtigt.


    Bis zum 21. Lebensjahr kann das JA beratend tätig werden, aber nicht fordern.


    LG chico