Zinsfreibetrag für Aufstocker?

  • Hallo!


    Seit 2010 arbeite ich und beziehe zu meinem Einkommen von 800 € netto knapp 300 € Aufstockung. Jetzt kam ein Brief vom Jobcenter, in dem man mir mitteilte, dass ich den monatlichen Freibetrag von 10 € an Zinsen nicht habe, da durch meine Freibeträge auf mein Einkommen alles ausgeschöpft sei. Das gelte für das Jahr 2012. In den Jahren 2010 und 2011 hatte sich darum keiner gekümmert, zumal ich die Zinseinnahmen immer angegeben habe.
    Ist das so richtig, oder ist das eine neue Reglung? Danke für die Antworten.



    PetraH

  • Das ist keine neue Regelung sondern schon immer so gewesen. Dein SB hat in der Vergangenheit einen Fehler zu deinem Vorteil gemacht.


    Der § 1 der Alg II-V sagt: "(1) Außer den in § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:
    1. Einnahmen, wenn sie innerhalb eines Kalendermonats 10 Euro nicht übersteigen..."


    Die 10 € Freibetrag kommen also nur zur Anwendung, wenn die monatlichen Einkünfte insgesamt max. 10 € betragen.

  • vielen Dank für die Antwort. heute kam schon eine Rückzahlungsaufforderung über 100 €. Dann brauch ich mein Geld ja nicht aufs Tagesgeldkonto legen. Da haben die ja nur Arbeit mit. Die haben alle 12 Monate rückwirkend neu berechnet. Waren allein 24 Seiten Papier plus den anderen Kram, also 30 Seiten insgesamt.


    Petra