Hallo zusammen,
ich habe zu dem Thema trotz intensiver Internetrecherche wenig gefunden und die Aussagen in diversen Foren waren widersprüchlich. Also hoffe ich, dass ich hier von Euch Hilfe finde.
Zu meiner Situation: Ich habe eine Ausbildung angefangen und erhalte gerade einmal 305 € Vergütung. Ich wohne bei meinen Eltern und habe daher nach §60 SGB III eigentlich keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe.
Aber: Ich bewohne das Obergeschoss des Einfamilienhauses meiner Eltern mit 2 Zimmern, Küche und Bad. Ich zahle im Rahmen meiner Möglichkeiten 120 € Miete an meinen Vater. Gilt das eventuell als eigene Wohnung? Ist es nicht egal, ob ich Miete an einen Fremden oder meinen Vater zahle? Ein Mietvertrag besteht bisher nicht, ich zahle die Miete bar, aber das schriftlich zu fixieren wird sicherlich auch kein Problem.
Zweite Frage: Die Erstattung der Mietkosten im Rahmen des BAB setzt sich zusammen aus 149 € und maximal 75 € Zuschlag, falls die Miete höher als 149 € ist. Heißt dass, dass ich pauschal die 149 € erhalte, auch wenn meine Miete darunter liegt?
Ich danke Euch schon einmal für Eure Mühe, falls jemand eigene Erfahrungen zu diesem Sachverhalt hat, wäre ich besonders dankbar.
MfG
Der Coyote