wer wann wo

  • hallo, ich bin 23 und es dreht sich um folgendes:


    meine eltern scheide sich jetzt und mein vater ist shon lange weggezogen nach hamburg (ich wohne in bayern), meine mutter, bei der ich gerade wohne zieht nun bald richtung holland. ich bin duch meine schulische ausbildung gezwungen hier zu bleiben. so nun zum knackpunkt, dadurch das ich eine schulische ausbildung machen verdiene ich kein geld, dass kindergeld bekommt momentan noch meine mutter da ich ja momentan noch bei ihr wohne. ansonsten habe ich keinerleif einkommen, bafög habe ich beantragt aber das bekomme ich auch nicht. ich muss mir jetzt eine eigene wohnung suchen, dazu bin zum arbeitsamt um nach finanzieller hilfe zu fragen, diese sagten sie seien nicht zuständig und schickten mich zum wohnmelde amt, dort wurde mir gesagt das arbeitsamt sei für mich zuständig da ich durch die ausbildung gezwungen bin hier zu bleiben, er gab mir auch eine nr von einer frau von der diakonie diese bestätigte mir das dass amt zuständig sei und sagte mir wenn ich eine wohnung in aussicht habe solle ich mit diesen unterlagen zum job center. gesagt getan ich war nun heute beim job center diese sagten mir dann sie seien nicht zuständig sondern die bafög stelle. also habe ich diese angerufen die sagten mir ich soll bafög beantragen wenn ich die wohnung habe damit dann vlt. ca 460 euro bekomme. der guten frau habe ich gesgat das ich ohne einen cent wohl kaum eine wohnung mieten kann, dann sagte sie mir ich solle jetzt einen bafög antrag stellen (das wird dann so gerechnet als würde ich bei meinen eltern wohnen). das heisst ich würde dann wieder 8 wochen warten nur damit die vom bafög mir sagen ich bekomme kein geld (wie bei denn anderen zwei anträgen auf bafög). auserdem habe ich keine ahnung wie ich mit 460 euro miete zahlen soll die fahrt zur schule und dann auch noch lebenswichtige sachen wie lebensmittel. ich bin jetzt total ratlos...ich hoffe jemand von euch kann mir helfen. lg josy

  • Hallo Josy,


    grundsätzlich sind erst mal Deine Eltern für Deinen Unterhalt zuständig. Als Azubi mit eigener Wohnung hättest Du einen Anspruch ggü. beiden Elternteilen von 670€. Das Kindergeld, welches zur Zeit noch Deine Mutter geht, hatte diese an Dich auszukehren.


    Das wird dann auf die 670€ angerechnet. Verbleiben 486€ welche dann von Deinen Eltern, je nach Leistungsfähigkeit, an Dich zu zahlen wären.


    Du kannst Deine Eltern auffordern, Dir Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. § 1605 BGB


    Wenn Du weißt, was die Eltern verdienen, kann man die Haftungsquoten ermitteln.


    Ist das Deine erste Ausbildung, oder hast Du zuvor schon mal etwas gelernt?


    Jobcenter ist für Dich nicht zuständig, weil Du Azubi bist.


    LG chico

  • Naja du könntest auch einen Bildungskredit bei der Bank deines Vertrauen aufnehmen. Frage einfach mal bei deiner bank ob es da so etwas gibt. Und was ich dir auch raten würde, es nochmal mit dem Bafög antrag zu versuchen, wenn deine mutter wegzieht etc ... kann sich da vielleicht der anspruch ändern. Weißte wie ich meine, also du bist ab dann auf dich allein gestellt.