Wohngeld - ein handvoll Einzelmonate ist kein Jahr?

  • Hallo zusammen,


    ich habe ALG2 beantragt. Weil mein Einkommen schwankt, habe ich immer mal wieder ein paar Monate dazwischen, in denen ich keine Anspruch auf ALG2 habe. Sogenannte 0,00Nuller-Monate. Das sind 5 Stück pro Jahr. Für diese Monate kann ich dann zumindest Wohngeld beantragen. Jetzt sagte mir der Sachbearbeiter der Wohngeldstelle bei der Antragsabgabe als Prognose, dass er als Bewilligungszeitraum nicht das Jahr (=die nächsten 12 Monate) nimmt, sondern jeden Monat für sich. Also quasi für das Jahr fünf verschiedene Bescheide erstellt, für jeden Monat einen. Begründung: Die Monate hängen nicht zusammen und bilden keinen zusammenhängenden Bewilligungszeitraum.
    Hat jemand so einen Fall schonmal gehabt? Mein Ziel ist es, das Jahr als Bewilligungszeitraum zu bekommen.


    Gruß
    Sam

  • ..... Jetzt sagte mir der Sachbearbeiter der Wohngeldstelle bei der Antragsabgabe als Prognose, dass er als Bewilligungszeitraum nicht das Jahr (=die nächsten 12 Monate) nimmt, sondern jeden Monat für sich. Also quasi für das Jahr fünf verschiedene Bescheide erstellt, für jeden Monat einen. Begründung: Die Monate hängen nicht zusammen und bilden keinen zusammenhängenden Bewilligungszeitraum.
    Hat jemand so einen Fall schonmal gehabt? Mein Ziel ist es, das Jahr als Bewilligungszeitraum zu bekommen.


    Gruß
    Sam


    [h=3]§ 25
    Bewilligungszeitraum[/h] (1) Das Wohngeld soll für zwölf Monate bewilligt werden. Ist zu erwarten, dass sich die maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von zwölf Monaten erheblich ändern, soll der Bewilligungszeitraum entsprechend verkürzt werden; im Einzelfall kann der Bewilligungszeitraum geteilt werden.
    .....



    Hallo zusammen,


    ich habe ALG2 beantragt. Weil mein Einkommen schwankt, habe ich immer mal wieder ein paar Monate dazwischen, in denen ich keine Anspruch auf ALG2 habe. Sogenannte 0,00Nuller-Monate. Das sind 5 Stück pro Jahr. Für diese Monate kann ich dann zumindest Wohngeld beantragen. ......


    [h=1]§ 7 Ausschluss vom Wohngeld[/h](1) Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger und Empfängerinnen von1.Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, auch in den Fällen des § 25 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch,
    .......


    wenn bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind (Leistungen). Der Ausschluss besteht in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 und 4, wenn bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind. Der Ausschluss besteht nicht, wenn
    ......






    dms

  • Oh krass. Das habe ich so auch noch nicht gehört, aber ich hatte nur 3 Jahre lang Wohngeld bezogen und dass ohne Unterbrechungen als Student. Aber gut zu wissen, dass es wohl auch anders geht. Ist aber auch viel mehr Papierkram, wenn die das für jeden Monat extra machen. Kompliziert kompliziert ...