Liebe Forengemeinde
in ca. 2 Wochen wird mit der Verteidigung meiner Dipl.Arbeit mein Studentenstatus enden und ich werde anschließend Hartz IV beantragen (müssen), um die Zeit, bis ich einen festen Job gefunden habe, nicht mittellos dazustehen. Nun beschäftigt mich allerdings eine Frage, die vor folgendem Hintergrund steht:
In meiner Studentenzeit habe ich für meinen Unterhalt fortwährend jobben müssen, teils auf Lohnsteuerkarte, teils auf freiberuflich-selbstständiger Basis. So habe ich in diesem Monat insgesamt rund 800 € über unterschiedliche Arbeit- bzw. Auftraggeber erwirtschaftet (entsprechende Verträge enden mit dem 31.10. oder sind bereits beendet). Die entsprechende Vergütung aus den Arbeitsverhältnissen erfolgt per Überweisung auf mein Konto zum Teil Anfang November bzw. ein Teil von ca. 400 € sogar erst nach dem 25.11.
Nun ist meine Frage:
Wenn ich bspw. zum 8.11. Hartz IV beantrage und die Löhne/ Honarare kleckerweise (teils zeitgleich, teils später) auf meinem Konto eingehen, darf dann dieses Geld vom Arbeitsamt als Zuverdienst angerechnet werden, obwohl der Zeitraum, in dem die Löhne/ Honrare erwirtschaftet wurden, nachweislich (durch entsprechende Verträge) im Oktober, also VOR Anstragstellung liegt???
PS: Neue Arbeitsverhältnisse über meine bisherigen Auftrag- bzw. Arbeitgeber sind nach meiner Exmatrikulation nicht in Aussicht, da die Beschäftigung nur Studenten vorbehalten ist.
Danke euch schon mal dolle für eure Antworten!