Hallo, ich habe folgende Frage. Ich beziehe als allein stehender Mann (59) seit einigen Jahren Hartz 4. Im März d. J. ist nun mein Vater verstorben und ich habe einen Pflichtteil von gut 22.000 Euro geerbt. Das habe ich im September, als ich das Geld erhalten hatte, bei der ARGE auch ordnungsgemäß mitgeteilt. Ich erhielt nun von der ARGE einen Aufhebungsbescheid, mit er gleichzeitigen Mitteilung, dass ich erst ab im November 2015 einen neuen Antrag stellen kann.
Die Frage ist nun, ist das so in Ordnung? Nach meiner Kenntnis wird eine Erbschaft ab 6 Monaten als Vermögen gerechnet. Und spätesten dann sollte doch ein erneutes Gespräch mit der ARGE möglich sein. Die zwei Jahre erscheinen mir doch sehr lang und sie widersprechen meinen bisherigen Informationen. Kann mir jemand weiterhelfen? Danke für Hinweise!