Unterhaltsanspruch nach Studienfachwechsel

  • Hallo,


    ich bin 24 Jahre alt, Student und wohne noch bei meiner Mutter (Eltern leben getrennt, noch nicht geschieden). Meine Mutter ist Geringverdienerin und kann daher keinen Unterhalt an mich zahlen.


    Aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Prüfung musste ich mein Studium zum vergangenen Sommersemester leider beenden. Ich befand mich zu der Zeit bereits im 6.Semester. Nun habe ich das Fach gewechselt und werde zum neuen Wintersemester also ein weiteres Studium beginnen.


    Nun zu meiner Frage: Ist mein Vater nach diesem Fachrichtungswechsel noch unterhaltspflichtig oder ist der Anspruch auf Unterhalt hiermit verwirkt?


    Mit freundlichen Grüßen


    theDudeabides

  • Hallo,


    ich bin 24 Jahre alt, Student und wohne noch bei meiner Mutter (Eltern leben getrennt, noch nicht geschieden). Meine Mutter ist Geringverdienerin und kann daher keinen Unterhalt an mich zahlen.
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    Hallo,
    vorab zum Thema Unterhalt, soweit Du nicht alles, was Du bei deiner Mutter verbrauchst (Kost und Logis) nicht deiner Mutter
    bezahlst, so leistet deine Mutter bereits Unterhalt.


    Hallo,


    ich bin 24 Jahre alt, Student und wohne noch bei meiner Mutter.....


    Aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Prüfung musste ich mein Studium zum vergangenen Sommersemester leider beenden.....
    und werde zum neuen Wintersemester also ein weiteres Studium beginnen.
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    Zum neuen Wintersemester und Beitrag von heute - also nicht das aktuell begonnene Semester gemeint.
    Also bist Du anscheinend derzeit kein Student !
    Somit bist Du für deinen Lebensunterhalt aktuell selbst zuständig.


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    Aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Prüfung musste ich mein Studium zum vergangenen Sommersemester leider beenden. ...
    und werde zum neuen Wintersemester also ein weiteres Studium beginnen.


    Nun zu meiner Frage: Ist mein Vater nach diesem Fachrichtungswechsel noch unterhaltspflichtig oder ist der Anspruch auf Unterhalt hiermit verwirkt?
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    Hinsichtlich des Fortbestehen (besser wiederaufleben) eines Unterhaltsanspruches wäre
    u.a. die Verwirkung zu prüfen.
    Diese tritt i.d.R. nur in gesetzlich bzw. in Urteilen mittlerweile gefestigten Fällen ein.
    Ich würde also erstmal nicht von Verwirkung sprechen, weil dies ein gesetzlich geprägter Begriff ist.
    Ob der Anspruch noch bestehen könnte, wenn Du mit Studieren wieder anfängst,
    hängt u.a. davon ab, ob man Dir das Prüfungsversagen vorhalten kann.
    Z.B. in der Phase der Prüfungsvorbereitung lieber Schwofen gegangen, als zu lernen.




    .... Nun habe ich das Fach gewechselt und werde zum neuen Wintersemester also ein weiteres Studium beginnen.


    Nun zu meiner Frage: Ist mein Vater nach diesem Fachrichtungswechsel noch unterhaltspflichtig oder ist der Anspruch auf Unterhalt hiermit verwirkt?
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    Ansonsten, wenn kein vorwerfbares Verhalten vorliegt, kann dieser Anspruch wiederaufleben.
    Für die Durchsetzung bist Du verantwortlich, soweit Du nicht evtl. das BAföG-Amt (google mal
    nach Vorausleistung) einspannen kannst.


    Erschwerend käme jedoch noch hinzu, das geklärt werden muss, wieso es Dir nicht zumutbar, eine evtl.
    Wiederholungsprüfung zu machen. Der Grund für den Fachrichtungswechsel muss ebenfalls derart gravierend sein,
    und darf sich nicht nur auf die verpatzte Prüfung und/ oder einen Interessenwechsel begründen, dass man zum Schluss
    kommen kann, dass es sich hier nicht um ein absehbares Fehlverhalten handelt. Selbst der Interessenwechsel alleine,
    würde m.E. hier zu einer Verneinung eines Fortbestand Unterhaltsanspruch führen.


    Ich denke mir jedoch, dass im Interesse des Vaters hier durchaus Schluss mit Lustig sein kann.


    Evtl. können Dir hier aus dem Forum andere, welche sich im Bereich Unterhalt auskennen, besser antworten.


    Das Beste wäre hier, wenn Du noch einen BAföG-Anspruch hättest, um diese Frage vom BAföG-Amt zu klären.
    Soweit dies nicht mehr möglich ist, weil Regelstudienzeit verbraucht, dann wäre auf deine Kosten ein
    Rechtsanwalt zu konsultieren.


    dms

  • Hey theDudeabides,


    dms hat es ja schon recht schön dargelegt....


    Was studierst Du denn, oder vielmehr, was hast Du in den vergangenen 6 Semestern studiert?


    Nach 6 Semestern ein Fachwechsel, weil man das erste Studium vergeigt hat, ist schon echt grenzwertig. Welche Gründe würdest Du für das Nichtbestehen der Prüfung anbringen? Was möchtest Du nun studieren? Wäre vielleicht eine berufliche Ausbilung/Lehre nicht eventuell besser geeignet?


    Sollte Din Vater nicht so großzügig sein, und einen zweiten Studienversuch noch zu finanzieren, käme es wohl zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Familiengericht. In der Regel sind die Familienrichter recht pro Kind. Aber hier hast Du 3 Jahre in den Sand gesetzt


    Ich würde dazu tendieren, dass eine weiterer Anspruch nicht besteht.


    LG chico

  • Normalerweise verwirken sich Kinder bei schludrigem Verhalten den Unterhalt.


    Du scheinst aber normal studiert zu haben, aber deine Prüfung hast du dann in den Sand gesetzt. Eine erneut nicht bestandene Prüfüng führt dazu, dass du dieses Fach an keiner Universität in Deutschland mehr studieren darfst. Deswegen der Fachrichtungswechsel (für diejenigen oben, die fragten, warum...).


    Allerdings sehe ich ein Problem darin, dass so etwas ja nicht vom Himmel fällt. Eine nicht bestandene Prüfung kündigt sich schon an. Ein Zweitstudium, und darum handelt es sich hier, ist an sich keine unterhaltspflichtige Zeit mehr.