Hallo, eine Bekannte von uns, 18 Jahre und im 6 Monat schwanger, versucht eine eigene Wohnung zu finden. Zur Zeit lebt sie im Frauenhaus.
Sie darf bis zu 319,- € Warm für die Wohnung bezahlen.
Nun finden wir aber im gesamten Umkreis keine Wohnung für 319,- €.
Wir haben für sie eine gefunden, die würde aber 425 € kosten. Jetzt sagt das JC das sie dann keine Mietkaution bekommt, da die Wohnung zu teuer ist.
Wir suchen schon seit über 3 Monaten und finden selbst in den Randgebieten keine günstigere Wohnung.
Wie können wir vorgehen und/oder helfen ?
Schwangere 18 Jährige wohnt im Frauenhaus und braucht eine eigene Wohnung. JC sträubt
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- u25
- flieger-maus
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Wo wohnt sie denn?
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in 27404 Zeven
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Zumindest über immoscout finde ich da auch nichts. Wenn sie nachweisen kann, dass es keine Wohnung zu dem Preis gibt, müsste ihr das Jobcenter das Gegenteil beweisen können, d. h. Wohnungsangebote finden. Wenn auch das Landkreis nicht kann, deiner Bekannten aber kein Abwarten zuzumuten ist, bis mal was angemessenes frei ist, muss das JC auch mehr Miete berücksichtigen und dann natürlich ein Kautionsdarlehen gewähren.
Dein Bekannte sollte sich einen Anwalt nehmen. Gerade Streitigkeiten über die Höhe der KdUH verbunden mit den dazugehörenden Leistungen wie Kaution, Umzugskosten etc. können -schon mit Anwalt- recht langwierig sein. Ohne Hilfe wird sie da wohl nicht weiterkommen.
Welchen Grund gibt es eigentlich, dass sie im Frauenhaus ist? Probleme mit Mann/Freund oder Eltern? Wo hat sie vor dem Fauenhaus gewohnt? Käme ggf. noch Hilfe des Jugendamtes (Mutter-Kind-Einrichtung) in Betracht oder ist sie von der körperlich/geistigen Entwicklung her fähig und in der Lage, ordentlich für ein Kind zu sorgen (bei Kinder aus "Problemfamilien) ist das auch bei Volljährigkeit manchmal nicht der Fall)?
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Zitat
Sie darf bis zu 319,- € Warm für die Wohnung bezahlen.
ist aber verdächtig wenig für dann einen 2-Personenhaushalt!
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Das glaube ich auch. Aber da es hier ländlich ist, soll es ausreichen. Leider findet man keine Wohnung, nicht mal eine 1-Zimmer Wohnung für diesen Preis.
Nur eine umgebaute "Garage" und sie ging gar nicht. -
Sie ist in der Lage das kind alleine zu versorgen. Vorher hat sie mit ihrem Freund zusammen gewohnt, sie sind aber jetzt getrennt.
Da sie zur Schule geht, musste sie ja irgendwo unterkommen. -
Sie geht zur Schule? Was für eine Schule?
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Sie darf bis zu 319,- € Warm für die Wohnung bezahlen.
Hey,
das scheint der Bedarf für Eine Person zu sein.
Da das Kind noch nicht da ist wird es nicht im Bedarf mit eingerechnet.
Erst wenn es durch Geburtsurkunde nachweisbar ein 2 Personen Haushalt ist darf man bestimmt ETWAS mehr Berechnen.Gruß
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Es dürfte keinem schwer fallen, herauszufinden, zu welchem Landkreis Zeven gehört, welches JC zuständig ist und dann nach den KdU-Richtlinien zu suchen. Wenn man das gemacht hat, ist dies zu finden: http://harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-but-rilis/KdU-Rotenburg-LK---01.08.2011.pdf
Da ist sehr leicht erkennbar, dass 319 Euro sehr wohl für 2 Personen gemeint sind als Bruttokaltmiete (also ohne Heizkosten).
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richtig, aber ich war zu faul dazu. Sie schrieb allerdings
ZitatSie darf bis zu 319,- € Warm für die Wohnung bezahlen.
Na wenn die nicht mal zwischen Bruttokalt und Warmendmiete unterscheiden können!!
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